Anträge, Anträge,  Anträge: Wer aufgrund der Corona-Krise in  finanzielle Schwierigkeiten bekommt, hat zwar Behörden-Wege vor sich, aber zumindest eine Chance auf Hilfe.
Anträge, Anträge, Anträge: Wer aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten bekommt, hat zwar Behörden-Wege vor sich, aber zumindest eine Chance auf Hilfe. Foto: Cardo/Stedtler

Berlin - Als die Corona-Welle nach Berlin schwappte, dominierte die Angst vor dem unbekannten Virus das öffentliche Leben – doch inzwischen geht es um viel mehr als um die Krankheit Covid-19, die es verursacht: Durch die dramatischen Einschränkungen im öffentlichen Leben müssen viele – vom Koch bis zum Kleinkünstler – um ihre Existenz bangen. Was tun, wenn die Pandemie nicht nur die Gesundheit, sondern auch die eigene finanzielle Situation bedroht? KURIER fasst zusammen, wo es jetzt Hilfe gibt – und wer sie wie in Anspruch nehmen kann!

Soforthilfen für Berliner Kleinstunternehmer

Die Corona-Zuschüsse (Soforthilfe-Paket II) können bei der Investitionsbank Berlin (IBB) online beantragt werden (www.ibb.de). Antragsteller können etwa Künstler, Architekten,  Einzelhändler oder Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten sein. Die Höhe der Soforthilfen beträgt bis zu 14.000 Euro (5000 Euro vom Land, 9000 Euro vom Bund). Firmen mit bis zu zehn Mitarbeitern erhalten vom Bund bis zu 15.000 Euro, die bei der IBB online beantragt werden können. „Aktuell werden 6000 Anträge pro Stunde bearbeitet. Mit Stand Montag haben wir insgesamt 300 Millionen Euro an über 30.000 Antragstellern ausgezahlt“, sagt IBB-Sprecher Uwe Sachs.

Probleme gibt es aber beim Stellen von Anträgen für zinslose Überbrückungskredite von bis zu 500.000 Euro. Die Bearbeitung musste aufgrund der hohen Nachfrage vorerst beendet werden. „Die bisher eingegangenen Anträge haben die vom Land Berlin gesetzte Obergrenze von 200 Millionen Euro längst erreicht“, sagt IBB-Sprecher Sachs. „Wir erwarten von der Wirtschaftsverwaltung eine kurzfristige Aufstockung auf 300 Millionen Euro.“

Handwerker können Soforthilfen beantragen.
Handwerker können Soforthilfen beantragen. Foto: dpa

Arbeitslosengeld beantragen

Wer aufgrund der Krise den Job verloren hat, kann sich unter www.arbeitsagentur.de/ vor-ort/rd-bb/startseite online arbeitslos melden und das Arbeitslosengeld beantragen. Zu den Anträgen gelangen Betroffene über das Serviceportal Covid-19. Bei Fragen haben die Berliner Arbeitsagenturen Service-Telefonnummern geschaltet:  030/555570366 (für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Pankow, Reinickendorf), 030/5555993240 (für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg),  030/5555773366 (Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Steglitz-Zehlendorf).

Auch wenn Jobcenter wegen der Corona-Krise geschlossen sind, Arbeitssuchende daher nicht zu vereinbarten Terminen dorthin kommen können, wird das Arbeitslosengeld weiter ausgezahlt.

Kurzarbeitergeld

Firmen können Kurzarbeitergeld beantragen, wenn zehn Prozent ihrer Beschäftigten von Arbeitsausfällen betroffen sind und in Kurzarbeit geschickt werden müssen. Für die Arbeitnehmer bedeutet dies Einbußen. Denn die Bundesagentur für Arbeit zahlt nur einen Anteil des Nettolohnausfalls: 60 Prozent. Wer Kinder hat, bekommt 67 Prozent.   Manche, aber längst nicht alle Arbeitgeber stocken diese Lücke mit einem Zuschuss auf, um die Einkommensverluste abzumildern.

Die Vorteile von Kurzarbeit sind, dass der Job erhalten bleibt und dass Kurzarbeit nicht auf einen möglichen Bezug von Arbeitslosengeld angerechnet wird. Arbeitnehmer müssen beachten, dass sie verpflichtet sind, für das Jahr, in dem sie Kurzarbeitergeld beziehen, eine Steuererklärung abzugeben.

Grundsicherung

Wenn durch den Bezug des Kurzarbeitergeldes das Einkommen des Haushaltes nicht mehr ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, kann „aufgestockt“ werden. Etwa mit Leistungen der Grundsicherung (Hartz IV), die online bei den Arbeitsagenturen bentragt werden. Dabei erhalten die Beschäftigten einen Freibetrag. In der Regel werden rund 20 Prozent des Einkommens nicht auf Hartz IV angerechnet, so dass der Zahlbetrag höher ist, als wenn kein Einkommen erzielt wird.

Neuerungen bei Hartz IV

 Ab dem 1. April soll die Vermögensprüfung für den Bezug von Hartz IV für sechs Monate entfallen. Das bedeutet einen schnelleren Erhalt der Unterstützung. Anträge sollen großzügig bewilligt werden. Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand soll wegen zu hoher Ausgaben für Wohnen in der Corona-Krise umziehen müssen.

Kindergeld

Eltern, die gerade Nachwuchs bekommen haben, müssen es derzeit online bei der Arbeitsagentur beantragen. Das Kindergeld beträgt monatlich 204 Euro für das erste und das zweite Kind, 210 Euro für das dritte und 235 Euro ab dem vierten Kind.

Kinderzuschlag

Auch Familien, die aufgrund der Corona-Krise unter Einkommenseinbußen leiden, bekommen nun diese zusätzliche Hilfe. Die Bundesregierung beschloss am Montag eine Neuregelung des Kinderzuschlages, die ab 1. April gilt. Pro Kind gibt es monatlich bis zu 185 Euro, sie werden zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Elternpaare mit einem Bruttomonatseinkommen bis zu 900 Euro (Alleinerziehende bis zu 600 Euro) können die Hilfe  online beim Arbeitsamt beantragen.

Corona-Hilfen für Mieter

Der Bundestag hat bereits ein „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beschlossen. Mieter, die aufgrund des Coronavirus zwischen April und Juni 2020 ihre Miete nicht oder nur teilweise zahlen können, sind dadurch vorerst vor Wohnungskündigung geschützt. Betroffene Mieter sollten ihren Vermieter umgehend über zu erwartende Mietausfälle informieren und zum Beispiel eine Raten- oder Teilzahlung verabreden.

Im Konfliktfall müssen Mieter belegen, dass der Zahlungsverzug aufgrund der Corona-Krise entstanden ist. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers, eine eidesstattliche Versicherung oder Anträge auf öffentliche Hilfen wie Wohngeld können als Nachweise dienen. Vermieter dürfen verlangen, dass ausgefallene Mietzahlungen nachgezahlt werden.

Mieter, die aufgrund einer aktuellen Notlage Wohngeld beantragen wollen, finden die notwendigen Formulare und einen Wohngeldrechner im Intenet: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/wohnen.shtml#wohngeld Berlins größter Vermieter, die Deutsche Wohnen, kündigte an, in der Corona-Krise einen mit 30 Millionen Euro gefüllten Hilfsfonds aufzulegen. Sie wolle „Mietern und langjährigen Geschäftspartnern dort helfen, wo staatliche Unterstützung nicht greift“. Die Vonovia erklärte, auf Erhöhungen zu verzichten und alle Wohnungsräumungen vorerst abzusagen.