Bisher galt: Einkaufen nur mit aktuellem negativen Antigentest möglich. Ab Freitag gilt die Notbremse.&nbsp;<br>
Bisher galt: Einkaufen nur mit aktuellem negativen Antigentest möglich. Ab Freitag gilt die Notbremse. 
Foto: Volkmar Otto

Es gab hitzige Debatten, wie am Tag zuvor im Bundestag – dennoch passierte das Infektionsschutzgesetz am Donnerstag den Bundesrat. Berlin enthielt sich allerdings. Gleich danach unterschrieb Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Blitz-Gesetz, die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte noch am Nachmittag, sodass das Gesetz Freitag in Kraft tritt – und zwar in Regionen, in denen der Inzidenz-Wert am dritten Tag in Folge über 100 liegt.

Berlin gehört mit einer durchschnittlichen Inzidenz von 150 auch dazu. Allerdings stellte das Bundesgesundheitsministerium am Donnerstagabend klar, dass das Gesetz Anwendung ab Sonnabend findet: Nach der Beratung am Donnerstag im Bundesrat trete die Neuregelung am Freitag in Kraft. "Das erste Mal greift das Gesetz also am 24.4.2021." Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, wies darauf hin, dass in Landkreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 die nach Landesrecht zuständigen Behörden das Wirken der Notbremse ab Sonnabend noch am Freitag bekannt machen müssten.

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Die Folge: Geschäfte werden schließen müssen. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, sagte dem Berliner KURIER: „Wenn wir Pech haben, ist ab Freitag alles dicht. Spätestens aber ab Sonnabend.“ Das bedeutet, dass unter anderem auch das bisherige Verfahren des Testens mit der anschließenden Möglichkeit des Shoppens entfällt. Bisher konnten in Berlin Negativ-Getestete in die Geschäfte.

Das jetzt verschärfte Infektionsschutzgesetz sei eine „Katastrophe für den Handel“, sagte Busch-Petersen. „Es ist die Frage, ob die Inzidenzwerte jetzt wirklich sinken oder ob unser Leiden nur verlängert wird.“