Er fordert Schadenersatz

Corona-Maßnahmen: Erster Wirt verklagt das Land Berlin

Ein Berliner Wirt klagt wegen des Lockdowns vor dem Berliner Landgericht auf Schadensersatz - und seine Chancen stehen nicht schlecht. Er sagt, er habe sein Lokal zwei Monate schließen müssen - zum Wohl der Allgemeinheit. Deswegen müsse die Allgemeinheit auch für den entstandenen Schaden aufkommen.

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Seit 1973 gibt es das „Klo“. Die Kneipe ist eine Mischung aus Geisterbahn und Kuriositätenkabinett. Gäste sind vor allem Touristen.
Seit 1973 gibt es das „Klo“. Die Kneipe ist eine Mischung aus Geisterbahn und Kuriositätenkabinett. Gäste sind vor allem Touristen.

Auf der Internetseite der Gaststätte „Klo“ sind Fotos zu sehen: Bilder von feiernden Gästen, fein säuberlich geordnet nach Monaten. Aus April und Mai findet sich dort nur ein Foto. Es zeigt das Abbild des Coronavirus. In beiden Monaten hatte die Kneipe in der Charlottenburger Leibnizstraße geschlossen. Wie alle anderen Wirte in dieser Stadt war auch Norbert Finke, der Chef vom „Klo“, durch die Covid-19-Pandemie gezwungen, die Arbeit am Zapfhahn für acht Wochen ruhen zu lassen. Ein Anruf am Abend des 14. März, kurz bevor Finke seinen für diesen Tag ausgebuchten Laden aufschließen wollte, hatte ihn dazu gezwungen – von jetzt auf sofort.

Die angeordnete Schließung der durchaus legendären Kneipe, die nach eigener Darstellung eine Mischung aus Geisterbahn und Kuriositätenkabinett ist, hat nun ein gerichtliches Nachspiel. Als erster Wirt in der Hauptstadt hat Finke das Land Berlin wegen der Corona-Maßnahmen des Senats auf Schadensersatz verklagt. Er ist der Meinung, dass ihm durch die Verfügung des Landes ein Schaden von 53.822 Euro entstanden sei – ein Betrag, der ihm nun zustehe. Eingeklagt hat der 76-Jährige jedoch nur einen Teil des Geldes.

Am Dienstag trafen sich die Parteien zu einem Gütetermin vor der 2. Zivilkammer des Berliner Landgerichts – doch die Chance auf eine Einigung war schon nach wenigen Sekunden vertan. Auf eine entsprechende Frage des Richters schüttelten die drei Vertreter des verklagten Landes Berlin nur den Kopf. Finke war an diesem Tag nicht im Gerichtssaal. Es hieß, er habe sich im Krankenhaus einem lang geplanten und durch die Corona-Pandemie verschobenen Routine-Eingriff unterzogen. Ihn vertraten in der halbstündigen Sitzung sein Anwalt, anwesend waren auch seine Frau und sein Sohn.

Es kann nicht sein, dass keine Entschädigung gezahlt wird

In der kurzen Anhörung wurden noch einmal wenige Argumente ausgetauscht. So vertrat Niko Härting, der Anwalt des Kneipenwirts, die Auffassung, die Schließung der Gaststätte sei lediglich eine Maßnahme der Prävention, nicht der Bekämpfung der Pandemie gewesen. Es sei im März nicht darum gegangen, ein im „Klo“ aufgetretenes Virus daran zu hindern, sich weiter zu verbreiten. Die Kneipe sei, wie andere Gaststätten auch, vorsorglich geschlossen worden. Es könne nicht sein, dass keine Entschädigung gezahlt werde. Das Infektionsschutzgesetz enthalte Entschädigungsregelungen, die hier greifen müssten.

Die Anwälte des Landes Berlin sagten dagegen, dass es sich bei der Schließung nicht um eine vorsorgliche, sondern um eine Maßnahme zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie gehandelt habe. „Das Virus war da. Es war in Berlin angekommen. Im März gab es 300 Fälle“, sagte Anwalt Christian Eckart. Er verwies darauf, dass Finke eine Soforthilfe von 12.500 Euro erhalten habe. Darüber hinaus gebe es keinen Anspruch. Zudem drohe eine Überforderung der Haushalte, wenn nun jeder Gastwirt entschädigt werden müsse. In diesem Fall würden sich Gesundheitsämter in Zukunft vielleicht für die Gefahr, anstatt für die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie entscheiden.

Norbert Finke betreibt das „Klo“ seit 1973. Vor allem bei Touristen ist die Kneipe mit dem schrägen Ambiente bekannt. Das Lokal sei das Lebenswerk seines Mandanten, sagte Anwalt Härting. Der Wirt stehe nun vor den Scherben seiner Existenz. Er habe zwar Soforthilfe beantragt und auch erhalten, aber die 12.500 Euro deckten nicht einmal einen Bruchteil der laufenden Kosten für einen Monat. „Geschlossen war das Lokal aber zwei Monate, und die Beschränkungen sind noch nicht vorbei", so der Jurist. Der Wirt des „Klo“ sei zu Recht der Meinung, dass er als Gastronom mit der Schließung des Lokals einen Dienst für die Allgemeinheit geleistet habe - und dass nun dafür auch die Allgemeinheit aufkommen müsse. „Das ist ist eine Gerechtigkeitsfrage. Wir dürfen die Betroffenen nicht im Regen stehen lassen.“

50 Klagen wurden eingereicht

Eine Entscheidung gab es am Dienstag noch nicht. Der Richter will in drei Wochen urteilen, ob die Schadensersatzansprüche von Norbert Finke gerechtfertigt sind. Er neige dazu, darüber nachzudenken, ob sich nicht ein Anspruch aus dem Infektionsschutzgesetzt ergebe, sagte er am Ende der Verhandlung. Anwalt Härting machte klar, dass er im Falle einer Niederlage seinem Mandanten die Berufung nahelegen werde.

Norbert Finke wird nicht der letzte Kläger sein, der wegen der Eindämmungsmaßnahmen gegen das Coronavirus Wiedergutmachung einfordert. Nach Härtings Angaben habe seine Kanzlei derzeit 50 Klagen eingereicht. Die Mandanten seien Gastwirte, Theater- und Clubbesitzer, die Hälfte der Kläger stamme aus Berlin. Im Januar wird Härting den ersten Betroffenen vor einem Brandenburger Gericht vertreten. Es ist ein Ladenbesitzer, der durch die Pandemie pleitegegangen ist und sein Geschäft schließen musste.