Haben Sie auch den Überblick verloren?

Corona-Lockerungen auf einen Blick: Diese Regeln gelten unter Inzidenz 50 – und unter 35

Wann öffnen Restaurants auch innen? Wann darf man wieder ins Fitnessstudio? Wo brauche ich noch einen Test? 

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Deutschland macht sich locker – aber was gilt denn nun? 
Deutschland macht sich locker – aber was gilt denn nun? Imago/Christian Ohde

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen nimmt in ganz Deutschland weiter ab. Auch Todesfälle gib es immer weniger. Inzwischen hat mit Thüringen auch das letzte der Bundesländer die Inzidenz-Schwelle von 50 unterschritten. Die Zahl der aktiven Fälle hat sich dort in den vergangenen zwei Wochen annähernd halbiert. Berlin liegt nach den Zahlen vom Sonntag jetzt sogar unter der 35er-Marke. 

Viele Menschen haben inzwischen längst den Überblick verloren, welche Lockerungen nur geplant, welche angekündigt und welche bereits vollzogen sind. Der KURIER hat einen Überblick für Sie, was die Länder bei welcher Stufe erlauben können. 

Entscheidend sind dabei folgende Marken der 7-Tage-Inzidenz: Die erste Hürde lag bei 100, bei 50 gibt es einen weiteren Sprung bei den Lockerungen. Bleibt die Lage stabil, wird bei 35 die nächste Stufe möglich. Hier die wichtigsten Maßnahmen auf einen Blick. Aber Achtung, die Regeln können sich im Detail von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Unter 50 soll gelten:
  • Kein Schnelltest mehr für Außengastronomie notwendig
  • Kein Schnelltest mehr für Theater-, Konzert-, Opern- und Kinobesuche notwendig
  • Kein Schnelltest mehr für kontaktfreien Innensport notwendig
  • Kein Schnelltest mehr für Kontaktsport im Freien notwendig
  • Kein Schnelltest mehr im Einzelhandel notwendig
  • Lockerungen der Kontaktbeschränkungen
  • Kitas und Schulen stellen wieder auf Regelbetrieb um
Liegt die Inzidenz 14 Tage nach den vorangegangenen Lockerungen weiter unter 50, gilt zusätzlich folgendes:
  • Freizeitveranstaltungen im Außenbereich mit maximal 50 Personen erlaubt
  • Kontaktsport in Innenräumen erlaubt
  • Fitnessstudios dürfen mit Testpflicht öffnen
  • Öffnung der Innengastronomie mit Test
  • Öffnung von Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen etc. mit Test
... und diese Lockerungen können bei einer Inzidenz unter 35 kommen:
  • Weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen
  • Bis zu 1.000 Personen bei Veranstaltungen außen und innen (mit Sitzplatz und Test)
  • Öffnung von Clubs und Diskotheken mit Außenbereich für bis zu 100 Personen mit Test
  • Reduzierung der Kundenbegrenzung im Einzelhandel je nach Ladengröße
  • Keine Testpflicht mehr in Freizeiteinrichtungen
  • Keine Testpflicht mehr in der Innengastronomie

Noch mal: Unterschiede je nach Bundesland sind weiterhin möglich. 

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt in allen Bundesländern unter 50.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt in allen Bundesländern unter 50.Imago/Christian Ohde

Für Berlin gab das Robert Koch-Institut (RKI) die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche am Sonntag mit 32,8 an. Es wurde also erneut eine wichtige Hürde unterschritten. 

Berliner Senat berät am Dienstag

Der Senat berät am Dienstag über weitere Öffnungsschritte. Mitte Mai hatte sich Rot-Rot-Grün auf einen Stufenplan verständigt, der schrittweise Lockerungen im Sport-, Kultur- und Freizeitbereich, in der Gastronomie und Hotellerie, in Hochschulen und im Handel vorsieht. Vorgesehen waren Öffnungsschritte am 4. und dann am 18. Juni.

Touristische Übernachtungen in Hotels sollen demnach erst ab 18. Juni möglich sein – bei einer Belegung von maximal 50 Prozent. Dann soll dem Plan zufolge auch die Gastronomie ihre Innenräume öffnen dürfen. Mit Personenbegrenzung, Reservierungs- und Testpflicht. Zuletzt hatte sich allerdings angedeutet, dass der Senat diese Öffnungsschritte vorziehen könnte.