Corona-Impfpflicht – was wir jetzt wissen müssen! Die Regeln, die Strafen, sogar der Führerschein könnte entzogen werden!
Die große Debatte um die Impfpflicht: Berlins Regierungschef befürwortet sie, die Bundeswehr setzt die Maßnahme schon durch. Doch was steckt dahinter? Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.

Bei der Bundeswehr wird sie gerade eingeführt: Kommt die Corona-Impflicht jetzt für uns alle? Die Stimmen in der Politik werden dazu immer lauter. Auch der noch amtierende Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) ist dafür. „Ich glaube, wir werden um eine Impfpflicht nicht mehr drumherum kommen“, sagte er dem RBB. Seine Nachfolgerin, Franziska Giffey, sieht das ebenso. Doch was bedeutet eine Impfpflicht? Der KURIER klärt die wichtigsten Fragen.
Ist Impfpflicht gleich Impfzwang?
Nein. Keiner, der sich nicht impfen lassen will, kann seitens der Staatsmacht gewaltsam dazu gezwungen werden. Laut Definition des Regierenden Bürgermeisters Müller sei eine Corona-Impfpflicht als ein Impf-Angebot anzusehen, „bei dem es Konsequenzen gibt, wenn man es nicht annimmt, zum Beispiel am Arbeitsplatz“.
Wie kann eine Corona-Impfpflicht konkret aussehen?
Bei der Corona-Impfpflicht wird vermutlich ähnlich wie bei der Masern-Impfpflicht gehandelt, die es seit 2020 in Deutschland per Gesetz gibt. Darin ist festgelegt, dass nur gegen Masern geimpfte Kinder die Kita oder die Schule besuchen dürfen. Wird dagegen verstoßen, begehen Eltern eine Ordnungswidrigkeit. Ihnen droht eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro. Auch Kitas und Schulen müssen mit Geldstrafen rechnen, wenn sie ungeimpfte Kinder zulassen. Die Bildungseinrichtungen können sich weigern, ungeimpfte Kinder aufzunehmen.
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Die Konsequenzen für Ungeimpfte bei einer allgemeinen Corona-Impfpflicht: Einige Regeln dafür existieren im Prinzip schon, wenn nur noch Geimpfte oder Genesene Lokale, Theater, Veranstaltungen oder bestimmte Geschäfte besuchen dürfen. Und es wird die schon angesprochenen Konsequenzen am Arbeitsplatz geben. Nach Informationen des Magazins „Der Spiegel“ macht das Gesundheitsministerium derzeit Vorschläge für eine Impfpflicht für Beschäftige in Kliniken und Heimen – inklusive dreimonatiger Übergangsfrist. Die Mitarbeiter sollen quasi verpflichtet werden, sich impfen zu lassen und dem Arbeitgeber den Nachweis vorzulegen. Bei der Bundeswehr, die gerade die Impfpflicht eingeführt hat, drohen Soldaten disziplinarrechtliche Konsequenzen, wenn sie sich dem Piks verweigern.
Welche Maßnahmen kann die Impfpflicht noch vorsehen?
Der Staat könnte etwa staatliche Zuschüsse wie Bafög oder beim Wohngeld vom Impfstatus abhängig machen, auch bei steuerlichen Vergünstigungen wäre dies denkbar, erklärt der Verfassungsrechtler Joachim Wieland gegenüber dem Sender n-tv. „Er könnte einem Impfverweigerer den Führerschein entziehen. Auch das ist eine Sanktionsmöglichkeit, die der Staat hat“, sagt der Rechtsexperte.
Der Bielefelder Rechtsprofessor Franz C. Mayer hält für Impfverweigerer gesetzliche Regelungen zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes für denkbar, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin schlug sogar vor, dass Ungeimpfte, die an Corona erkranken, ein Teil ihrer Klinik-Behandlung selber bezahlen sollten.

Welche Strafen drohen?
Wer gegen die Regeln der Impfpflicht verstößt, muss mit einer Ordnungswidrigkeitsstrafe in Höhe von 2.500 Euro rechnen. Daraus kann sogar eine Haftstrafe für diejenigen werden, die das Bußgeld nicht bezahlen können oder wollen (Erzwingungshaft).
Wer kann die Impfpflicht anordnen?
Das Bundesgesundheitsministerium kann durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anordnen, „dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist“. So ist es im Paragraf 20, Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Ausgenommen von einer Impfpflicht sind Personen, die sich wegen medizinischer Gründe nicht impfen lassen können.

Kann Berlin eine Impfpflicht im Alleingang durchsetzen?
Im Prinzip ja. Wenn das Bundesgesundheitsministerium von einer Impfpflicht nicht Gebrauch macht, sind die Landesregierungen dazu ermächtigt. So steht es im Infektionsschutzgesetz, Paragraf 20, Absatz 7.
Gibt es juristische Bedenken zu einer Corona-Impfpflicht?
Renommierte Juristen halten eine allgemeine Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar. „Eine solche allgemeine Impfpflicht ist durchaus vertretbar – und zwar, um das Leben anderer Menschen zu schützen“, sagte Staatsrechtler Ulrich Battis von der Humboldt-Universität der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Der Jurist verwies auf Artikel 2 des Grundgesetzes, der den Schutz des Lebens anderer Menschen festlegt. „Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das ebenfalls der Artikel 2 festschreibt, hat dahinter zurückzutreten“, so Battis.

Welche Impfpflichten gab es bereits in Deutschland?
Bayern führte am 26. August 1807 als weltweit erstes Land eine Impfpflicht ein. Als im Deutschen Reich 1871 über 180.000 Menschen an einer Pocken-Epidemie sterben, führt Otto von Bismarck 1874 mit dem Reichsimpfgesetz eine Impfpflicht ein. Wer sich weigerte, dem drohten Geldstrafen, Haft oder auch die Zwangsimpfung. In der DDR gab es eine gesetzliche Impfpflicht unter anderem gegen Tuberkulose, Kinderlähmung und auch gegen Masern. Wer dagegen verstieß, dem drohten Geldstrafen bis zu 500 DDR-Mark. In der Bundesrepublik gab es zwischen 1959 und 1983 eine Impfpflicht gegen Pocken.