Es geht um 1,8 Millionen

Bushido gewinnt Zivilprozess gegen Berliner Clan-Chef

Der Rapper Bushido hat erneut eine Zivilprozess gegen einen Ex-Geschäftspartner gewonnen. Der muss ihm jetzt fast 1,8 Millionen Euro plus Zinsen zurückzahlen.

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Die Trennung des Rappers Bushido und des Clanchefs beschäftigt seit Jahren die Berliner Justiz (Archivbild).
Die Trennung des Rappers Bushido und des Clanchefs beschäftigt seit Jahren die Berliner Justiz (Archivbild).Sebastian Willnow/dpa

Das erklärte sagte eine Sprecherin der Berliner Zivilgerichte am Mittwochabend. Demnach bestätigte das Gericht, dass es keinen gültigen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben habe. Bushido hätte deshalb seinem damaligen Geschäftspartner die Summe nicht zahlen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte „Bild“ darüber berichtet.

Bushido - mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi - äußerte sich in einem Video auf Instagram zu der Entscheidung des Gerichts: „Ich bin so glücklich. Ich bin so, so glücklich. Es geht hier ums Prinzip: Jahrelang abkassiert, obwohl es rechtlich nicht in Ordnung gewesen ist.“ Und: „Die Vertragsgeschichten, die dort in der Vergangenheit existiert haben, sind sittenwidrig.“

Mit der Entscheidung des Gerichts bleibt das Versäumnisurteil bestehen

Das Gericht hatte im Rechtsstreit zwischen Bushido und Arafat A., der als ein Berliner Clan-Chef gilt, bereits im April ein sogenanntes Versäumnisurteil gesprochen. Dies ist bei Zivilprozessen der Fall, wenn ein Beteiligter etwa nicht zum Termin erscheint oder keinen Antrag stellt.

Letzteres war der Grund für das Versäumnisurteil. Gegen dieses Urteil hatte Arafat A. im Anschluss Einspruch eingelegt. Mit der Entscheidung des Gerichts vom Mittwoch bleibe das Versäumnisurteil nun bestehen.

Die Trennung des Berliner Rappers Bushido von seinem langjährigen Weggefährten beschäftigt seit Jahren die Berliner Justiz. Vor dem Landgericht begann am 17. August 2020 ein Strafprozess gegen Arafat A. und drei seiner mitangeklagten Brüder. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor.