In Berliner Bädern können Frauen nun ganz offiziell oben ohne baden.
In Berliner Bädern können Frauen nun ganz offiziell oben ohne baden. Kerstin Kokoska/Funke Foto Services/Imago

Vor dem Gesetz sind alle gleich – eigentlich. Doch wenn es um das Oben-ohne-Baden geht, dann war es Frauen häufig noch verboten, sich ohne Bikini-Oberteil zu zeigen. Doch nun wird das Oben-ohne-Baden auch für Frauen ganz legal.

In einer internen Anweisung sei klargestellt worden, dass das Schwimmen „oben ohne“ für alle Personen gleichermaßen erlaubt sei, teilte eine Sprecherin der Bäderbetriebe (BBB) am Donnerstag mit. Die Entscheidung der Berliner Bäder folgt auf einen Rechtsstreit. Die Berlinerin Gabrielle Lebreton hatte sich diskriminiert gefühlt. Lebreton hatte sich im Sommer 2021 an einer Kinderplansche in Plänterwald oben ohne gesonnt. Es folgte ein Polizeieinsatz!

Nach Oben-ohne-Polizeieinsatz dürfen Frauen nun bei Berliner Bädern ohne Bikini-Oberteil baden

Doch mit der Polizei müssen halb nackte Frauen in Zukunft nicht mehr rechnen. Die Berliner Bäderbetriebe werden die Haus- und Badeordnung künftig „geschlechtergerecht“ anwenden, hatte zuvor die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung am Donnerstag mitgeteilt. Hintergrund sei laut Senatsverwaltung eine erfolgreiche Beschwerde bei der für das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG) zuständigen Ombudsstelle.

Aus Sicht der Ombudsstelle stellte der Fall der Oben-ohne-Baderin eine Diskriminierung dar. Eine Klage gegen das Land Berlin auf finanzielle Entschädigung dafür blieb jedoch erfolglos. Das Landgericht Berlin sah dafür im September 2022 keine Grundlage nach dem Antidiskriminierungsgesetz (Az. 26 O 80/22).

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Gabrielle Lebreton (l.), hier mit Rechtsanwältin Leonie Thum, hatte gegen das Oben-ohne-Verbot geklagt. Nun erfolgte eine Klarstellung durch die Berliner Bäderbetriebe.
Gabrielle Lebreton (l.), hier mit Rechtsanwältin Leonie Thum, hatte gegen das Oben-ohne-Verbot geklagt. Nun erfolgte eine Klarstellung durch die Berliner Bäderbetriebe. Joerg Carstensen/dpa

Nach Angaben von Klägeranwältin Leonie Thum wurde Berufung gegen das Urteil eingelegt. Ihre Mandantin hatte wenigstens 10.000 Euro vom Land Berlin verlangt. Auf Empfehlung der Ombudsstelle hatte der Wasserspielplatz allerdings seine Nutzungsordnung ergänzt. Danach gilt für alle Geschlechter, dass die Badebekleidung die „primären Geschlechtsorgane“ vollständig bedecken muss. Die weibliche Brust gilt als sekundäres Geschlechtsorgan.

Nun folgte die Klarstellung bei den Bäderbetrieben. Zwar mache die Haus- und Badeordnung seit Jahren keine geschlechtsspezifischen Vorschriften in Bezug auf die Badebekleidung, hieß es. „Allerdings wurde das von unseren Gästen und je nach Bad bislang zum Teil unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt“, so die Sprecherin.

Oben-ohne-Baden weiter keine Selbstverständlichkeit

Die Ombudsstelle begrüße die Klarstellung, teilte deren Leiterin Doris Liebscher mit. Die Entscheidung schaffe „gleiches Recht für alle Berliner*innen, ob männlich, weiblich oder nicht-binär“. Zudem schaffe sie Rechtssicherheit für das Personal in den Bäderbetrieben. „Jetzt geht es darum, dass die Regelung konsequent angewendet wird und keine Platzverweise oder Hausverbote mehr ausgesprochen werden“, betonte Liebscher.

Oben-ohne-Baden ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit für Frauen. Einige Bäder hatten dies jedoch im Sommer 2022 erlaubt – etwa im niedersächsischen Göttingen oder in Siegen in Nordrhein-Westfalen.

Wie eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur damals ergeben hatte, befürworten viele Erwachsene, Frauen das Oberteiltragen nicht unbedingt vorzuschreiben. 37 Prozent finden es demnach positiv, wenn etwa im Freibad der klare Dresscode – Frauen müssen Bikini oder Badeanzug tragen, Höschen reicht nicht – aufgehoben wird. Allerdings fanden bundesweit 28 Prozent das Oben-ohne-Baden von Frauen „nicht gut“.