Neuwahlen zum Abgeordnetenhaus

Bundesverfassungsgericht: Berlin-Wahl darf am 12. Februar stattfinden

In knapp zwei Wochen soll die pannenreiche Berlin-Wahl von 2021 komplett wiederholt werden. Jetzt herrscht endlich Klarheit.

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Wahlschein und Stimmzettelumschlag für die Wiederholungswahl am 12.02.2023 zum Abgeordnetenhaus von Berlin
Wahlschein und Stimmzettelumschlag für die Wiederholungswahl am 12.02.2023 zum Abgeordnetenhaus von BerlinJürgen Held/imago

Die für den 12. Februar geplante vollständige Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Dienstag in Karlsruhe einen Eilantrag ab, der auf eine Verschiebung der Wahl abzielte. Ob der Berliner Verfassungsgerichtshof die komplette Wiederholung der von Pannen geprägten Wahl zu Recht anordnete, wird von den Richterinnen und Richtern in Karlsruhe aber noch geprüft (Az. 2 BvR 2189/22).

Die mehr als 40 Beschwerdeführer, darunter zahlreiche Politiker, wandten sich gegen die Wiederholung für alle Wahlkreise. Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin am 26. September waren teils chaotisch verlaufen. In manchen Wahllokalen fehlten Stimmzettel, einige schlossen vorübergehend oder blieben zu lange geöffnet. Das Bundesverfassungsgericht nannte am Dienstag noch keine Gründe für seine Eilentscheidung.

Die Beschwerdeführer meinen, dass die Berliner Richter sich eigenmächtig über die Karlsruher Grundsätze der Wahlprüfung hinweggesetzt hätten. Nach ihrer Überzeugung wären sie in dieser noch nie da gewesenen Situation verpflichtet gewesen, vor einem Urteil von sich aus das Bundesverfassungsgericht einzuschalten.

Der 26. September 2021 war in der Hauptstadt ein Superwahltag gewesen: Mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Kommunalparlamenten fanden die Bundestagswahl und ein Volksentscheid statt. Parallel lief außerdem der Berlin-Marathon.

Bei der Wiederholungswahl müssen die Parteien mit denselben Kandidatinnen und Kandidaten antreten

Die Folge waren teils chaotische Zustände in den Wahllokalen. Weil bei der Planung für die einzelne Stimmabgabe viel zu wenig Zeit einkalkuliert worden war, bildeten sich lange Schlangen. Einige Wahllokale mussten vorübergehend schließen, weil die Stimmzettel ausgegangen waren. Vielerorts ließ man die Wartenden dafür bis weit nach 18.00 Uhr ihre Stimme abgeben – während längst die ersten Prognosen veröffentlicht wurden. Mindestens 20.000 bis 30.000 Stimmen waren laut Verfassungsgerichtshof von Wahlfehlern betroffen.

Bei der Wiederholungswahl müssen die Parteien mit denselben Kandidatinnen und Kandidaten antreten wie 2021. Die Legislaturperiode endet weiterhin 2026. Auch die Wahl der zwölf Bezirksverordnetenversammlungen muss wiederholt werden.

Mit der Berliner Bundestagswahl, bei der es ebenfalls Probleme gab, hat die Karlsruher Entscheidung nichts zu tun. Diese Wahl soll nach einem Beschluss des Deutschen Bundestags nur teilweise in einigen Wahlbezirken der Hauptstadt wiederholt werden. Dazu sind etliche Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig, über die die Richter in einem separaten Verfahren entscheiden. Ein Wahltermin wird hier erst bestimmt, wenn die Überprüfung abgeschlossen ist.

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Linke-Spitzenkandidat Klaus Lederer kündigte an, seine Partei werde nach der Entscheidung zur Wiederholungswahl aus Karlsruhe um jede Stimme werben. „Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Durchführung der Berlin-Wahl am 12. Februar abgelehnt“, twitterte der Linke-Politiker und Berliner Kultursenator am Dienstag. „Wir konzentrieren uns jetzt mit voller Kraft weiter auf das Wesentliche und die anstehende Wahl und werben um jede Stimme.“