Bundestag beschließt teilweise Wahlwiederholung in Berlin
In insgesamt 431 Berliner Wahlbezirken sollen die Bürgerinnen und Bürger demnach erneut die Erst- und Zweitstimme abgeben.

Wegen zahlreicher Pannen soll in Teilen von Berlin die Bundestagswahl vom vergangenen Jahr wiederholt werden. Das beschloss der Bundestag am späten Donnerstagabend.
Das Parlament folgte damit einer entsprechenden Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses. In insgesamt 431 Berliner Wahlbezirken sollen die Bürgerinnen und Bürger demnach erneut die Erst- und Zweitstimme abgeben. Es gilt allerdings als wahrscheinlich, dass dieser Parlamentsbeschluss noch vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Deshalb ist unklar, wann die Teilwiederholung der Wahl tatsächlich stattfinden wird.
Bundestagswahl war chaotisch verlaufen
Die Bundestagswahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend geschlossen werden mussten. Vielerorts blieben die Wahllokale bis weit nach 18 Uhr geöffnet, um den Wartenden die Stimmabgabe zu ermöglichen.
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Die Verwaltung war heillos überfordert, weil parallel zum Bundestag auch das Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt wurden. Hinzu kam ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne.
Landes-Verfassungsgericht entscheidet am Mittwoch
Über die Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus wird am kommenden Mittwoch (16.) das Berliner Verfassungsgericht entscheiden. Es zeichnet sich ab, dass die Wahl des Landesparlaments komplett wiederholt wird.
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