Wegweiser zum Bazar Polenmarkt in Slubice.
Wegweiser zum Bazar Polenmarkt in Slubice. Foto: imago images/Winfried Rothermel

Wer aus Berlin nach Polen zum Einkaufen fahren will, hat es derzeit leichter als die Brandenburger. Denn obwohl sich Berlin und Brandenburg bei den neuen Corona-Maßnahmen eigentlich eng abgestimmt haben, gelten für die Brandenburger deutlich strengere Regeln im Grenzverkehr als für die Hauptstädter.

Wer aus Brandenburg zum Tanken oder Einkaufen nach Polen fährt, muss nach der Rückkehr in eine zehntägige Quarantäne. Nur als Berufspendler, Schüler, Studierende oder wegen eines Familienbesuchs darf die Grenze ohne Quarantänepflicht überquert werden.

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In der Berliner Infektionsschutzverordnung sucht man einen solchen Passus vergebens. Die Bürger sind nur ganz allgemein angehalten, auf Reisen zu verzichten: „Das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist nur aus triftigen Gründen zulässig“, heißt es in der Verordnung. Zwar gilt Polen als Risikogebiet des Robert Koch-Institutes, aber die Quarantänepflicht ist nach Paragraph 22 der Corona-Verordnung für all jene aufgehoben, die sich weniger als 24 Stunden in einem Nachbarstaat aufhalten.

Märkte buhlen um Kundschaft

Die Polenmärkte buhlen infolgedessen um Kundschaft aus Berlin. In den Kommentarspalten des Polenmarkts Hohenwutzen auf Facebook machten viele Brandenburger ihrem Ärger darüber Luft.

Auf den fehlenden Passus in der Berliner Verordnung angesprochen, antwortete der Sprecher der Berliner Senatsgesundheitsverwaltung, Moritz Quiske gegenüber dem Sender RBB am Mittwoch: „Sollte sich es so verhalten und für verbesserungswürdig erachtet werden, gehen wir davon aus, dass dies an die politischen Verantwortungsträger herangetragen wird.“