Potsdam: Abgeordnete nehmen im Landtag an einer Abstimmung per Handzeichen teil. Ab jetzt gilt hier kategorisch Maskenpflicht.
Potsdam: Abgeordnete nehmen im Landtag an einer Abstimmung per Handzeichen teil. Ab jetzt gilt hier kategorisch Maskenpflicht.
Foto: dpa/Skolimowska

Knallhart, ohne Kompromisse. Wer im Brandenburger Landtag keine Maske trägt, dem droht ab Mittwoch ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro. Angekündigt hat das Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke. Sie teilte in einer Allgemeinverfügung mit: „Im Landtagsgebäude (Liegenschaft Alter Markt 1) ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Dies gilt für alle Räume und Flächen des Gebäudes ausgenommen der Tiefgarage. Den Fraktionen wird dringend empfohlen, entsprechende Regelungen für die Bereiche zu erlassen, die Ihnen oder den fraktionslosen Abgeordneten gemäß § 6 Satz 4 Fraktionsgesetz zur Nutzung überlassen sind.“

Ausnahmen gibt es nur wenige. So heißt es in der Verfügung: „Personen, die glaubhaft machen können, dass es ihnen nicht zumutbar oder nicht möglich ist, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, dürfen sich stattdessen auf ein sogenanntes Visier (face shield) beschränken. Zur Glaubhaftmachung ist ein ärztliches Attest vorzulegen.“ In der Kantine, der Cafeteria und in den Teeküchen kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Tisch ebenfalls abgelegt werden.

Ulrike Liedtke, Präsidentin des Landtages Brandenburg.
Ulrike Liedtke, Präsidentin des Landtages Brandenburg. Foto: Imago / Spicker

Wer sich nicht daran hält, muss mit drakonischen Maßnahmen rechnen, so Liedtke:  „Werden die Anordnungen in dieser Allgemeinverfügung nicht beachtet, können sie mit den Mitteln des Verwaltungszwangs nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg durchgesetzt werden. Zu den Mitteln des Verwaltungszwangs gehört das Zwangsgeld. Es kann auf einen Betrag von mindestens 10 und höchstens 50.000 Euro festgesetzt werden.“

Die Regelung gilt auch für Besucher des Parlaments. Allerdings werden Maskenmuffel gar nicht erst reingelassen.