Urteil im Skandalfall

Familie muss ihr Grundstück in Rangsdorf räumen und Haus abreißen

Unverschuldet muss eine Familie aus ihrem Haus ausziehen, weil das Finanzamt in Luckenwalde schluderte. Das Grundstück in Rangsdorf hätte nie versteigert werden dürfen.

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Das Einfamilienhaus von Familie Walter in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming). Das Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) hat den Fall der Familie entschieden, das Haus muss weg.
Das Einfamilienhaus von Familie Walter in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming). Das Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) hat den Fall der Familie entschieden, das Haus muss weg.Soeren Stache/dpa

2014 hatte Familie Walter bei einer Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Luckenwalde ein Grundstück in Rangsdorf erworben. Eine Laube stand darauf, ansonsten waren die 1000 Quadratmeter verwildert. Die Walters nahmen einen Kredit auf und bauten ein Haus auf dem Grundstück. Dann meldete sich der Eigentümer des Grundstücks, den das Amtsgericht angeblich im Vorfeld nicht ermitteln konnte. Er verlangt das Areal samt Haus zurück, und will auch Miete. In letzter Instanz  hat er nun recht bekommen.

Wegen der fehlerhaften Zwangsversteigerung müssen die Walters nun ihr selbst errichtetes Eigenheim verlassen und das Grundstück an den Eigentümer übergeben. Die Familie muss dem US-Amerikaner zudem rund 6000 Euro Nutzungsentschädigung für das Bewohnen des Grundstücks zahlen. Familie Walter hat bis Ende Juni 2024 Zeit, ihr Haus zu räumen.

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Zudem muss die Familie das Haus binnen eines Jahres abreißen lassen. Dies entschied der 5. Senat des Brandenburger Oberlandesgerichts in seinem am Donnerstag verkündeten Urteil. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Besitzer des Grundstücks angeblich nicht erreichbar

Die Familie hatte das etwa 1000 Quadratmeter große Grundstück 2010 bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde regulär erworben. Das Bauland wurde versteigert, weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war. Nachdem die Familie hohe Kredite aufgenommen und dort ihr Haus gebaut hatte, meldete sich jedoch der Erbe.

Christian Odenbreit, Vorsitzender Richter am Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG), steht vor der Urteilsverkündung im Saal 200 an seinem Platz.  
Christian Odenbreit, Vorsitzender Richter am Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG), steht vor der Urteilsverkündung im Saal 200 an seinem Platz. Soeren Stache/dpa

Fehler vom Amt mit fatalen Folgen

2013 tauchte Erik William S. plötzlich auf: Das Grundstück gehöre ihm, er habe es geerbt und stehe seit 1993 im Grundbuch. Das Amtsgericht Luckenwalde habe ihn nicht informiert, dass das Land versteigert werden sollte – er sei aber erreichbar gewesen. Im Finanzamt Luckenwalde lag durchaus seine Adresse in den USA vor, kam später heraus. Das Amtsgericht Luckenwalde hätte den Besitzer also anschreiben können und auch müssen.

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Das Landgericht Potsdam entschied darauf im Jahr 2014, dass es das Amtsgericht versäumt habe, nach dem Erben in ausreichendem Maße zu suchen. Daher sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Dies wurde vom OLG bestätigt und nun auch die Herausgabe des Grundstücks samt Entschädigung angeordnet.

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte bereits im Rechtsausschuss des Landtags angekündigt, dass das Land die Familie wegen des Fehlers des Amtsgerichts entschädigen werde. Der Fall ist in der Bundesrepublik einmalig.