Nothilfe für Geschädigte
Heftige Unwetterschäden: Millionenhilfe für Brandenburg an der Havel
Ein heftiger Sturm fegte Mitte August über Brandenburg an der Havel. Für Geschädigte wurde jetzt ein Nothilfefonds eingerichtet.

Umgestürzte Bäume, eingekrachte Dächer, überall Verwüstung – die Bilder, die Brandenburg an der Havel kurz nach dem jüngsten Mega-Unwetter zeigen, sind heftig. Zur Erinnerung: Am 15. August ist ein verheerender Sturm über das Gebiet gezogen, inklusive Starkregen, Gewitter und Windböen mit einer Windgeschwindigkeit von bis zu 148 Kilometer pro Stunde.
Zwar hat es durch das Unwetter glücklicherweise keine Verletzten gegeben, aber dafür viele Geschädigte mit zerstörten Häusern. Auch wenn es bereits erste Aufräumarbeiten gegeben hat, liegt der Ort teilweise noch in Trümmern. Die Stadtverwaltung warnt auch weiterhin davor, die Parks zu betreten: Es könnten Äste von Bäumen abbrechen und herunterfallen. Doch in all dem Chaos wartet jetzt immerhin ein Silberstreif auf die finanziellen Opfer des Sturms...
Eine Million Euro für die Sturmschäden in Brandenburg an der Havel
Der rbb berichtet: Es wird einen dicken, fetten Nothilfefonds über eine Million Euro für die Geschädigten des Unwetters geben! Das haben die Stadtverordneten am Montagabend in einer Sondersitzung einstimmig beschlossen – nach dem Vorschlag des Oberbürgermeisters Steffen Scheller.
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Doch für wen ist die Nothilfe genau gedacht? Der Fonds soll geschädigten gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen zugutekommen. Es gibt aber eine wichtige Einschränkung: Der Fonds greife nur bei solchen Schäden, die nicht von den Versicherungen übernommen werden.

Millionen-Fond auch für Privatpersonen gedacht
Die Nothilfe ist jedoch nicht nur für Vereine da: Auch Privatpersonen, die geschädigt wurden, können bei der Stadt einen Härtefallantrag stellen. Der müsse dann aber gründlich geprüft werden. Dieser Punkt soll während der Sitzung heftig diskutiert worden sein. Laut Richtlinie der Stadt liege ein solcher Härtefall erst dann vor, „wenn Gründe im persönlichen beziehungsweise wirtschaftlichen Umfeld der oder des Geschädigten hierfür vorliegen.“ Diese müssten sich dann aus dem Schadensbericht ergeben.

„Wenn aber sich aber zum Beispiel Privatpersonen aus wirtschaftlichen Erwägungen entschlossen haben, ihr Haus oder Auto nicht gegen Unwetterschäden zu versichern, dann sei das ihre Sache und ihre Entscheidung“, betont Oberbürgermeister Scheller. Bei solchen Fällen würde die Stadt „auf keinen Fall“ einspringen.
Anwohner, die die Kriterien erfüllen und Geld von der Stadt beantragen wollen, müssen aber schnell sein: Anträge müssen bis zum 15. September gestellt werden, damit die „Mittel zügig ausgezahlt“ werden können.