Krasser Behördenfehler
Familie aus Rangsdorf bekommt erste Entschädigung
Brandenburgs Justizministerium hat einer Familie aus Rangsdorf, die wegen eines Behördenfehlers ihr Einfamilienhaus verlieren soll, eine erste Entschädigung gezahlt.

Im Fall der Familie aus Rangsdorf, die ihr neues Haus abreißen soll, bahnt sich eine erste Zwischenlösung an. Zumindest die Kosten des Verfahrens übernimmt jetzt das Land Brandenburg. „Bisher geltend gemachte Rechtsverfolgungskosten sind vom Justizministerium übernommen worden“, erklärte die Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags. Dazu gehören die Kosten für Anwälte und Gericht für die Klage-Verfahren. Diese gingen durch mehrere Instanzen bis zum Oberlandesgericht (wie der KURIER berichtete).
Die Familie hatte das Baugrundstück in Rangsdorf südlich von Berlin 2010 im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben und darauf ihr Einfamilienhaus errichtet. Im Jahr 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass diese Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe, der nun sein Grundstück zurückforderte.
Meistgelesen
Blick in die Sterne
Laut Horoskop: Diese Sternzeichen sind im Oktober vom Glück geküsst
Rezept des Tages
Soljanka wie in der DDR: Hier kommt das Original-Rezept
Blick in die Sterne
Horoskop für Dienstag, 26. September 2023 – für alle Sternzeichen
Neue Staffel auf Sat.1
Mega-Zoff bei „Hochzeit auf den ersten Blick“: Erstes Paar gibt auf!
Jubiläums-Staffel beginnt
„Hochzeit auf den ersten Blick“: Welche Paare sind noch zusammen?
Nach einem Gang durch die juristischen Instanzen entschied letztendlich das Oberlandesgericht Ende Juni, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse. Zudem muss die Familie eine Grundschuld in Höhe von 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem ursprünglichen Eigentümer 6000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.
Ursprünglicher Eigentümer will das Grundstück auf keinen Fall verkaufen
Das betroffene Ehepaar habe darauf noch einmal Kontakt zu dem Eigentümer des Grundstücks aufgenommen, um zu klären, zu welchen Bedingungen er bereit wäre, das Grundstück samt Haus an die Familie zu verkaufen, erklärte Hoffmann. Doch dessen Anwalt habe erklärt, dass der ursprüngliche Eigentümer unter keinen Umständen bereit sei, das Grundstück zu verkaufen.
Daher habe sich das Brandenburger Ministerium mit der betroffenen Familie auf einen gemeinsamen Gutachter verständigt, der den aktuellen Wert des Grundstücks samt Haus ermitteln soll, erklärte Hoffmann. „Weil dies für uns dann die Basis ist, über etwaige Amtshaftungs- und Entschädigungsansprüche zu entscheiden,“ erklärte sie.