Krasser Behördenfehler

Familie aus Rangsdorf bekommt erste Entschädigung

Brandenburgs Justizministerium hat einer Familie aus Rangsdorf, die wegen eines Behördenfehlers ihr Einfamilienhaus verlieren soll, eine erste Entschädigung gezahlt.

Teilen
Das Einfamilienhaus der Familie in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming) . Das Brandenburgische Oberlandesgericht hatte entschieden, dass ihr wegen eines Fehlers des Amtsgerichts Luckenwalde der Verlust von Haus und Grundstück droht.
Das Einfamilienhaus der Familie in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming) . Das Brandenburgische Oberlandesgericht hatte entschieden, dass ihr wegen eines Fehlers des Amtsgerichts Luckenwalde der Verlust von Haus und Grundstück droht.Soeren Stache/dpa

Im Fall der Familie aus Rangsdorf, die ihr neues Haus abreißen soll, bahnt sich eine erste Zwischenlösung an. Zumindest die Kosten des Verfahrens übernimmt jetzt das Land Brandenburg. „Bisher geltend gemachte Rechtsverfolgungskosten sind vom Justizministerium übernommen worden“, erklärte die Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags. Dazu gehören die Kosten für Anwälte und Gericht für die Klage-Verfahren. Diese gingen durch mehrere Instanzen bis zum Oberlandesgericht (wie der KURIER berichtete).

Die Familie hatte das Baugrundstück in Rangsdorf südlich von Berlin 2010 im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben und darauf ihr Einfamilienhaus errichtet. Im Jahr 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass diese Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe, der nun sein Grundstück zurückforderte.

Nach einem Gang durch die juristischen Instanzen entschied letztendlich das Oberlandesgericht Ende Juni, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse. Zudem muss die Familie eine Grundschuld in Höhe von 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem ursprünglichen Eigentümer 6000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.

Ursprünglicher Eigentümer will das Grundstück auf keinen Fall verkaufen

Das betroffene Ehepaar habe darauf noch einmal Kontakt zu dem Eigentümer des Grundstücks aufgenommen, um zu klären, zu welchen Bedingungen er bereit wäre, das Grundstück samt Haus an die Familie zu verkaufen, erklärte Hoffmann. Doch dessen Anwalt habe erklärt, dass der ursprüngliche Eigentümer unter keinen Umständen bereit sei, das Grundstück zu verkaufen.

Daher habe sich das Brandenburger Ministerium mit der betroffenen Familie auf einen gemeinsamen Gutachter verständigt, der den aktuellen Wert des Grundstücks samt Haus ermitteln soll, erklärte Hoffmann. „Weil dies für uns dann die Basis ist, über etwaige Amtshaftungs- und Entschädigungsansprüche zu entscheiden,“ erklärte sie.