Ab Donnerstag treten in der Brandenburger Gastronomie weitreichende Lockerungen in Kraft.
Ab Donnerstag treten in der Brandenburger Gastronomie weitreichende Lockerungen in Kraft. dpa/Christophe Gateau

In Brandenburg sind von Donnerstag an wieder Restaurantbesuche in Innenräumen und in der Außengastronomie teilweise ohne Testpflicht erlaubt. Zudem dürfen Theater, Konzerthäuser und Kinos wieder Veranstaltungen mit bis zu 500 Menschen im Freien anbieten, in Innenräumen sind maximal 200 Teilnehmer erlaubt, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag nach dem Kabinettsbeschluss mitteilte.

Für die Außengastronomie entfällt die Testpflicht dann, wenn es nur Plätze auf Terrassen gibt. Bei Gaststätten mit Innenräumen gilt wie dort auch draußen die Testpflicht. Im Einzelhandel entfällt die Pflicht zu einer Terminvereinbarung vor dem Shoppen. Außerdem sollen Freibäder wieder öffnen.

Lesen Sie auch: Berlin macht sich locker: Restaurants dürfen drinnen wieder öffnen +++ Mehr Veranstaltungen erlaubt +++ Alle Regeln im Überblick!

Vom 11. Juni an sind wieder private Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich. Dabei gilt eine regelmäßige Testpflicht. Auch Thermen, Solarien und Schwimmhallen können dann wieder Gäste einlassen.