Die Polizei auf Party-Streife
Bis zu 3000 Euro Strafe möglich! Sorgt das Alkohol-Verbot in Berliner Parks für ein Ende der Krawalle? Eine erste Bilanz vom Wochenende
Die Regel gilt erstmal seit Freitagabend bis zum 11. September. Ordnungsamt ist nur bis 23.30 Uhr vor Ort

Reicht allein die Androhung von Strafen? Oder war es die sichtbare Präsenz der Polizei? Nach der Ausrufung eines nächtlichen Alkoholverbots in zwei Parks in Berlin-Mitte hat es laut Polizei am Wochenende dort keine neuen Zwischenfälle gegeben. Polizeibeamte seien in den Nächten zum Samstag und zum Sonntag vor Ort gewesen und hätten Menschen, die Alkohol tranken, auf die neue Regel hingewiesen, teilt die Polizei mit. Das habe gut funktioniert.
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Nach Ausschreitungen bei Partys in den vergangenen Wochen hatte das Bezirksamt Mitte für den James-Simon-Park und den Monbijoupark das nächtliche Alkoholverbot ausgesprochen. Auch das Gläschen Sekt ist nicht mehr erlaubt. Von 22 bis 6 Uhr ist in den Anlagen Alkohol verboten. Die Regel gilt erstmal seit Freitagabend bis zum 11. September.
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Aber es gibt Kritik an der Regelung – durch die Polizei. Die weiß natürlich, dass die Durchsetzung der Verbots an den Kollegen hängenbleibt, weiteres Personal bindet, das anderswo dringend benötigt wird. „Der Bezirk Mitte macht es sich einfach“, sagt Benjamin Jendro bei der Berliner Gewerkschaft der Polizei. „Es fehlt weiter ein klares Konzept für die Menschen im Bezirk und ist letztlich nichts weiter als der hilflose Versuch, sich hier wieder aus der Verantwortung zu ziehen.“ Jendro sieht weitere Belastungen auf die Polizei zukommen. Letztlich werde darauf vertraut, „dass Polizei und Feuerwehr wie immer in dieser Stadt alle Probleme lösen“.

Vom Bezirk Mitte hieß es, das Vorgehen sei mit der Polizei abgestimmt worden. Das Amtshilfeersuchen ging aber erst am Freitag bei der Polizei, sagt eine Polizeisprecherin. Es müsse geprüft werden, inwiefern kurzfristig darauf reagiert werden könne. Allerdings sei die Polizei ohnehin „tagtäglich in Berliner Parkanlagen im Einsatz“.
Immer wieder kam es zu „Partyexzessen“ in den Berliner Parks
Der Bezirk begründete seine Entscheidung für ein Alkoholverbot in beiden Parks mit „Partyexzessen“, zu denen es in den vergangenen Wochen erneut gekommen war. „Das Verbot soll und muss hauptsächlich von der Berliner Landespolizei durchgesetzt werden“, teilte ein Sprecher des Bezirksamtes am Freitag mit. Die Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes des Bezirks seien sonntags bis donnerstags nur bis 22 Uhr im Dienst, freitags und samstags bis Mitternacht.
Bevor das Verbot erlassen worden sei, habe es mit der Polizei Gespräche und „nächtliche Ortsbesichtigungen“ gegeben. „Die Maßnahme wurde gemeinsam als zielführend bewertet“, hieß es weiter vom Bezirk. Der Polizei seien die Überlegungen des Bezirks im Vorfeld bekannt gewesen, sagte die Polizeisprecherin.
In den kommenden Wochen will der Bezirk die Polizei unterstützen, indem jeweils freitags und samstags Beschäftigte des Ordnungsamtes „im Rahmen der vorhandenen Ressourcen“ in der Zeit von 22 bis 23.30 Uhr mit vor Ort sind. Nach Behördenangaben hat das Ordnungsamt Mitte mehr als 50 Mitarbeiter, die befugt seien, das nächtliche Alkoholverbot durchzusetzen.

Alkoholverbot: Bußgeld bis zu 3000 Euro möglich
Dieses habe aber vor allem präventiven Charakter, so der Sprecher. Es solle deutlich machen, dass der Bezirk die Beeinträchtigung seiner Grünanlagen „für gewaltorientierte Exzesse“ nicht hinnehme. Dafür sei es möglich, Platzverweise auszusprechen und alkoholische Getränke sicherzustellen. Sollten Anzeigen nötig werden, seien ein Verwarngeld von 50 Euro oder ein Bußgeld zwischen 100 bis 3000 Euro möglich.
Erst vergangenes Wochenende hatte die Polizei den James-Simon-Park geräumt, als dort rund 250 Menschen gefeiert hatten. Die Polizei hatte die Stimmung als aufgeheizt und laut beschrieben. Einzelne Gruppen hätten wiederholt Pyrotechnik gezündet. Auch im Volkspark Friedrichshain und im Mauerpark in Prenzlauer Berg musste die Polizei einschreiten. An den Wochenenden zuvor war es ebenfalls zu Polizeieinsätzen wegen vergleichbarer Vorfälle gekommen. Aus Sicht des Bezirks Mitte ist Alkoholkonsum ein „Hauptkatalysator“ für so ein Fehlverhalten.
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Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, der etwa für den ebenfalls beliebten Volkspark zuständig ist, will ungeachtet der Probleme kein Alkoholverbot aussprechen. Als einen Grund nannte eine Sprecherin, dass dieses kaum durchsetzbar sei angesichts der Kapazität des Ordnungsamtes. Dort seien 32 Mitarbeiter beschäftigt, die für einen Stadtteil mit rund 300.000 Einwohnern und „viel Leben im öffentlichen Raum“ zuständig seien.

Auch im vergangenen Jahr hatte es zahlreiche Polizeieinsätze in Berliner Parks gegeben. Damals waren aufgrund von Schließungen wegen der Corona-Pandemie noch mehr Menschen für Partys in die Grünanlagen ausgewichen. Es kam zu teils gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Feiernden und Polizisten. Der Bezirk Mitte hatte auch damals Beschränkungen erlassen für den James-Simon-Park. Im Innensenat wird nach Angaben von Innen-Staatssekretär Thorsten Akmann unterdessen gemeinsam mit den Bezirken nach einer gemeinsamen Linie gearbeitet.