Der Berliner Senat hat Friedrichhain-Kreuzbergs Bezirksbaustadtrat Florian Schmidt (Grüne) vom Vorwurf der Aktenmanipulation entlastet.
Der Berliner Senat hat Friedrichhain-Kreuzbergs Bezirksbaustadtrat Florian Schmidt (Grüne) vom Vorwurf der Aktenmanipulation entlastet. Foto: Imago Images/ Christian-Ditsch

Der Berliner Senat hat Friedrichhain-Kreuzbergs Bezirksbaustadtrat Florian Schmidt (Grüne) vom Vorwurf der Aktenmanipulation entlastet. Das teilte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg am Donnerstag mit. Geprüft hatte die Vorwürfe die Bezirksaufsicht des Senats.

Die SPD-Fraktion der Bezirksverordnetenversammlung hatte Schmidt vorgeworfen, bei den Vorgängen um das Vorkaufsrecht für ein Wohnhaus zugunsten der Gesellschaft „Diese eG“ in der Rigaer Straße Akten manipuliert zu haben.

Schmidt hatte den Vorwurf der Manipulation bestritten, aber formale Fehler eingeräumt. Er habe der SPD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung zu spät mitgeteilt, warum insgesamt drei Akten vom Bezirksamt nicht herausgegeben werden konnten, gab er damals zu. Grund dafür seien aber nicht politische Motive gewesen, sondern die Rechte Dritter oder Interessen des Landes, die durch Veröffentlichung hätten verletzt werden können, so Schmidt. Außerdem hätten mehrere Parteien Akteneinsicht erhalten – bei der FDP im August habe er die Akten nicht durchlaufend nummeriert herausgegeben. Bei anderen Parteien später schon. Durch die unterschiedliche Nummerierung erhob nicht nur die SPD den Verdacht, dass es zu Manipulierungen gekommen sein könnte.

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Im Rahmen der Bezirksaufsicht hatte die Senatsverwaltung für Inneres nun die Akteneinsichtsrechte durch Bezirksverordnete geprüft. Die Prüfung habe ergeben, dass das Akteneinsichtsrecht der BVV durch das Bezirksamt ausreichend sichergestellt worden sei und „keine weiteren bezirksaufsichtlichen Schritte angezeigt sind“.