Mieter haben vergeblich gehofft! Bezirk bekommt Haus in der Reichenberger Straße doch nicht
Baustadtrat bedauert zutiefst: Keine Zuschüsse vom Senat. Privater Erwerber bekommt nun den 80er-Jahre-Bau.

Foto: Markus Wächter
Die Mieter haben vergeblich gehofft. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat sein Vorkaufsrecht für das Haus Reichenberger Straße 108 nicht ausgeübt. Das teilte Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) am Donnerstagmorgen über den Kurznachrichtendienst Twitter mit. „Es ist besonders schade für dieses Haus, das prädestiniert für den Milieuschutz ist“, schreibt Schmidt. Zugleich dankt er allen, die sich bis zuletzt für die Mieter eingesetzt haben und kündigt an, die Hausgemeinschaft weiter zu begleiten. Der notwendige Zuschuss, der für die Ausübung des Vorkaufsrechts notwendig geworden wäre, sei nicht erteilt worden, erklärte Schmidt auf die Frage nach dem Grund.
Im vorliegenden Fall hätte der Bezirk das Vorkaufsrecht zugunsten der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag ausgeübt. Diese hätte aber dem Vernehmen nach einen Zuschuss in Höhe von etwa 20 Prozent des Kaufpreises benötigt, damit der Ankauf für sie wirtschaftlich ist. In der Regel zahlt die Senatsverwaltung für Finanzen aber nur Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises. Für die Reichenberger Straße 108 lehnte die Finanzverwaltung einen höheren Zuschuss ab – obwohl es am Ende lediglich um eine Differenz von knapp 320.000 Euro gegangen sein soll, wie die SPD-Bundestagsabgeordnete Cansel Kiziltepe bemerkte.
Käufer sichert keinen besonderen Mieterschutz zu
In Milieuschutzgebieten haben die Bezirke die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten das Vorkaufsrecht zu prüfen und auszuüben. In dieser Zeit muss ein sogenannter Dritter gefunden werden, der das Haus anstatt des ursprünglichen Käufers erwerben möchte. In der Regel üben die Bezirke das Vorkaufsrecht dabei zugunsten einer landeseigenen Gesellschaft oder zugunsten einer Genossenschaft aus. Die Käufer können die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden, wenn sie sich schriftlich zu einem besonderen Mieterschutz verpflichten. Dazu gehört der Verzicht auf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für die Dauer von 20 Jahren. Abwendungsvereinbarung wird eine solche Vereinbarung genannt.
Der private Erwerber des Hauses Reichenberger Straße 108 hat sich nach Angaben aus dem Bezirk nicht zu einem besonderen Schutz der Mieter in einer sogenannten Abwendungsvereinbarung verpflichtet. Wenn für den Erwerber erkennbar ist, dass der Bezirk das Vorkaufsrecht nicht ausüben kann, wie im vorliegenden Fall, gibt es auch keinen Grund für die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung.
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Die Linken-Abgeordnete Gaby Gottwald kritisiert, dass die Zuschüsse für die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht zur Verfügung gestellt wurden. „Die Ablehnung des Ankaufs der Reichenbergerstrasse 108 ist weder fachlich noch wirtschaftlich nachvollziehbar“, sagt sie. „Es ist einfach ein riesengroßer Fehler.“ Zu den Zielen des Milieuschutzes gehöre die „Stabilisierung der sozialen Zusammensetzung der Bewohnerstruktur“, sagt sie. „Die Frage der Wirtschaftlichkeit des Ankaufs“ sei ein Kriterium bei der Abwägung. Die Senatsverwaltung für Finanzen erhebe dies jedoch oft zum „alleinigen Kriterium“. Der Schutz vor Verdrängung müsse „wieder in den Mittelpunkt“ rücken, fordert Gottwald.
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Die Senatsverwaltung für Finanzen verteidigt ihre Entscheidung zur Reichenberger Straße 108. „Das Vorkaufsrecht hätte nicht nur einen äußerst hohen Zuschussbedarf erfordert, der die zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vereinbarten gängigen Zuschussgrenzen in erheblicher Weise überschritten hätte“, sagt Behördensprecherin Eva Henkel. „Unabhängig von vorhandenen Zuschussmitteln des Landes muss auch hier stets das Prinzip des wirtschaftlichen Umgangs mit Haushaltsmitteln gewahrt werden.“ Zudem wäre im Fall der Reichenberger Straße 108 „eine Zuführung an die Gewobag allein aus beihilferechtlichen Gründen nicht möglich gewesen“. Deswegen sei „nach allen Prüfungen“ eine Bezuschussung an die Gewobag ausgeschieden.
Die Mieter zeigen sich niedergeschlagen. „Angesichts dessen, dass der nötige Zuschuss nicht sehr hoch gewesen wäre und dass es in den Koalitionsparteien und in der Öffentlichkeit viel Verständnis für uns gab, ist es schon enttäuschend, dass der Finanzsenator diesen Zuschuss nicht geben wollte“, sagt Bewohner Hubert Truckenbrodt.