Schwimmen im Schwimmbad nach 2 G-Regel in Berlin
Schwimmen im Schwimmbad nach 2 G-Regel in Berlin Imago

In die Berliner Schwimmbäder dürfen ab Montag nur noch Geimpfte und Genesene. Die Ausweitung der 2G-Regel gilt auch für alle derzeit geöffneten Schwimmhallen, wie die Berliner Bäderbetriebe am Freitag auf Anfrage mitteilten. Bislang war der Eintritt generell auch mit dem Nachweis eines negativen Corona-Tests möglich. „Wir rechnen nicht damit, dass es in Größenordnungen einen Rückgang der Besuchszahlen geben wird“, sagte der Sprecher der Bäderbetriebe, Matthias Oloew. „So viele kamen nicht mehr, die sich haben testen lassen.“ Der Großteil sei schon geimpft gewesen.

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QR-Code als Vorlage an der Schwimmhallen-Kasse 

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An den Kassen ändere sich wenig. Die Kontrollen werden Oloew zufolge nicht aufwendiger. „Wichtig: Bitte als Vorlage den QR-Code mitbringen, entweder auf dem Smartphone oder ausgedruckt“, sagte er. „Denn der wird von uns an den Kassen gescannt. Dann wird überprüft, ob das Impfzertifikat gültig ist. Um zu kontrollieren, ob auch die richtige Person vor einem steht, brauchen wir bitte auch einen Personalausweis oder Ähnliches.“

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Für Schüler reicht der Schülerausweis im Schwimmbad 

Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, können ihren Schülerausweis vorzeigen oder den Nachweis eines negativen Tests. Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, brauchen ein ärztliches Attest, einen Personalausweis und den Nachweis für ein negatives Testergebnis, wie Oloew erläuterte. „Wenn es Anzeichen von Erkältungssymptomen gibt, dann bitte nicht das Schwimmbad besuchen.“