Berlins Mordermittler dürfen nicht mehr gratis parken
Das Ordnungsamt Mitte will die Ausnahmegenehmigungen nicht mehr verlängern. Behörde: „Der öffentliche Dienst kann nicht bessergestellt werden als die Privatwirtschaft.“

Die Ermittler der Mordkommission dürfen künftig nicht mehr gratis vor ihrem Dienstgebäude an der Keithstraße in Mitte parken. Das Bezirksamt Mitte will die bisher geltenden Ausnahmegenehmigungen für die Parkraumbewirtschaftungszone nicht mehr verlängern. Für ihre Privatautos hatten die Kripobeamten eine Ausnahmegenehmigung, weil ein Teil von ihnen bis spätabends oder nachts in der Keithstraße Bereitschaftsdienst hat. Oft sei es unklar, wie lange ein Einsatz dauere, weshalb es unmöglich sei, einen Parkschein zu ziehen, heißt es dort.
Doch das Ordnungsamt teilte den Kriminalisten jetzt mit: Ausnahmegenehmigungen dürften „nur dann erteilt werden, wenn dem Interesse des Antragstellers gegenüber dem allgemeinen öffentlichen Interesse der Vorrang einzuräumen ist“. Die Belastungen im Straßenverkehr und der Mangel an Parkraum seien gleichmäßig zu tragen. Der öffentliche Dienst könne nicht bessergestellt werden als die private Wirtschaft.
Lesen Sie auch: Achtung Abzocke: Eine Stunde Parken am BER kostet satte 24 Euro!>>
Für andere Polizeidienststellen, die in Parkraumbewirtschaftungszonen liegen, gilt keine Sonderregelung. Für die Mordermittler, die auch nachts zu Fällen gerufen werden, hatte das Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung für 35 Fahrzeuge bereits bis Ende 2022 erteilt, die dazu ausgegebenen Vignetten allerdings nur bis Ende 2020 datiert. Bisher war das Amt dem Ansinnen auf Ausnahmeregelungen durchgängig gefolgt und bewertete nun erstmalig die Lage neu.
Bezirksamt: „Der Parkdruck ist unerheblich“
„Die Mordkommissionen sind für die Aufklärung der schwersten Straftaten da, die das Gesetz kennt. Die Kolleginnen und Kollegen müssen eine schnelle Übernahme von Tatorten zu jeder Tages- und Nachtzeit gewährleisten, damit keine Spuren verloren gehen“, sagt Dorotea Sevelj vom Bund deutscher Kriminalbeamter. „Auch wenn meine Kolleginnen und Kollegen in der Regel mit den Öffentlichen oder dem Fahrrad zum Dienst kommen – in der Zeit der Einsatzbereitschaft sind sie zur Erfüllung ihrer kriminalistischen Aufgaben oft auf das Auto angewiesen und müssen auch nachts spontan auf dem schnellsten Weg verfügbar sein.“ Weshalb das Bezirksamt plötzlich von der seit Jahren bestehenden Ausnahmeregelung abweiche sei ihr deshalb völlig schleierhaft, sagt sie.
Auf die Frage dieser Zeitung, warum das Bezirksamt plötzlich von der bisherigen Praxis abweicht und ob dies an der angespannteren Parksituation liege, antwortete eine Sprecherin der Behörde: Die Ausgabe einer Ausnahmegenehmigung hänge allein von den persönlichen Voraussetzungen ab. „Der Parkdruck ist unerheblich.“
Einer der Ermittler mutmaßt deshalb: „Das ist eine ganz klare politische Entscheidung. Als es 2013 schon einmal um die Verlängerung der Parkvignetten ging, hatte der Bezirk noch keinen grünen Bürgermeister.“