Corona-Krise
Keine Mieterhöhung, kein Wohnungsverlust: Senat will Mieterschutz verlängern
Die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen über den September hinaus auf Mieterhöhungen und Kündigungen verzichten.

Die Mieter der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollen in der Corona-Krise weiter vor Wohnungsverlust aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten geschützt werden, außerdem sollen Mieterhöhungen weiter ausgesetzt bleiben. Das will Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) innerhalb der Landesregierung durchsetzen, wie der KURIER jetzt erfuhr. „Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird für die kommende Woche im Senat eine Vorlage zur Verlängerung der ‚Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Vermeidung von Wohnungsverlusten‘ einreichen“, teilte eine Behördensprecherin auf Anfrage mit. Der verlängerte Mieterschutz solle dann „bis mindestens Ende des Jahres 2020“ gelten.
Noch ist allerdings offen, ob der Senat der Verlängerung des besonderen Mieterschutzes zustimmt, denn in der Landesregierung wurde die Frage aufgeworfen, ob dies notwendig ist. Ohne eine Verlängerung würde der besondere Berliner Mieterschutz in der Corona-Pandemie Ende September auslaufen.
Der im März beschlossene Mieterschutz in der Corona-Krise sieht unter anderem vor, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen keine Mieterhöhungen vornehmen, bei Mietrückständen individuelle und kulante Lösungen vereinbaren und auf Kündigungen wegen Zahlungsrückständen verzichten. Räumungen sollen unterbleiben.
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Für Wohnungsmieter wie für Gewerbetreibende ist der Schutz in der Corona-Krise wichtig, wie die Zahlen zeigen. So gingen von Anfang März bis Ende August bei den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften im Bereich Wohnen 1546 Anträge auf Mietstundung ein, im Bereich Gewerbe wurden 731 solcher Anträge registriert. Bis Ende August beliefen sich die Mietstundungsanträge für Wohnungen auf 731.295 Euro und für Gewerbeflächen auf 5,9 Millionen Euro. 309 Gewerbetreibende beantragten einen Mietverzicht.
Zwar ist für das Gros der rund 325.000 Wohnungen der sechs landeseigenen Unternehmen eine Erhöhung der Mieten durch den Mietendeckel ohnehin bis Ende 2021 ausgeschlossen. Doch gilt der Mietendeckel nicht für Sozialwohnungen und Neubauwohnungen, die ab 2014 errichtet wurden.
Kommt es zu keiner Verlängerung des Mieterhöhungsstopps, würden dies beispielsweise Mieter der Gewobag spüren. Die Gewobag wollte für 1343 Sozialwohnungen in Spandau die Miete wegen der Änderung der Instandhaltungs- und Verwaltungspauschalen zum 1. Mai anheben, setzte diese Erhöhung aber bis zum 30. September aus.