Immobilienmarkt

Berlinovo gerät wegen Schattenmiete in Kritik

Nicht nur private Vermieter weisen Wohnungssuchende darauf hin, dass sie eine höhere Miete zahlen müssen, wenn der Mietendeckel vor Gericht gekippt wird. Auch die landeseigene Berlinovo macht dabei mit. Das stößt auf Kritik.

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Wohnhäuser in Berlin (Symbolfoto)
Wohnhäuser in Berlin (Symbolfoto)

Das Vermietungsangebot preist den Wohnraum in höchsten Tönen. „Mit den Apartments der Fischerinsel treffen Sie die erste Wahl in unserem Angebot in Berlin-Mitte“, heißt es auf der Internetseite der landeseigenen Berlinovo, die die Immobilien aus den früheren Skandalfonds der Berliner Bankgesellschaft verwaltet. Anderthalb Zimmer mit 45,32 Quadratmetern werden für 723,31 Euro offeriert, inklusive Betriebskostenpauschale und Strom. Einen kleinen, aber nicht ganz unwichtigen Zusatz enthält das Angebot jedoch: Es handele sich um die „vorläufige Gesamtmiete“, heißt es. Sofern der Mietendeckel für nichtig erklärt werde, außer Kraft trete „oder in sonstiger Weise aufgehoben“ werde, müsse der Mieter wieder die gegebenenfalls höhere Miete zahlen, die gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig sei.

Ausgerechnet eine landeseigene Gesellschaft verhält sich also nicht anders als viele private Unternehmen, die schon jetzt ankündigen, eine höhere Miete zu verlangen, wenn der Mietendeckel gekippt werden sollte. Schattenmiete wird diese zweite Miete genannt.

In der rot-rot-grünen Koalition sorgt das Vorgehen für Unmut. „Berlin zwackt keine Gewinne der Berlinovo ab, damit die Berlinovo sich selbst gut auf dem Markt positionieren kann und die Berliner Garantien aus dem Bankenskandal 2002 nicht braucht“, sagt die Linken-Abgeordnete Hendrikje Klein. „Aus dieser aktuell komfortablen Situation heraus muss die Berlinovo Vorbild auf dem aggressiven Markt sein, einen sozialen Zweck verfolgen, Schattenmieten nicht zulassen und zeigen, dass Wohnraum in erster Linie den Menschen die darin wohnen dient und nicht zur Rendite.“

Das Problem ist an höchster Stelle angekommen. In der nächsten Aufsichtsratssitzung der Berlinovo am 8. Juli steht das Thema auf der Tagesordnung. Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD), Aufsichtsratschef der Berlinovo, werde sich gegen die „Schattenmieten“ einsetzen, teilte die Senatsverwaltung für Finanzen der Linken-Abgeordneten Klein mit.

Die Umsetzung dieses Vorhabens sei im Verhältnis zu den städtischen Wohnungsbaugesellschaften allerdings komplizierter, da nicht die Berlinovo, sondern Immobilienfonds die Eigentümerin der Mietobjekte seien. An diesen sei die Berlinovo zwar mehrheitlich beteiligt. Anteilseigner seien aber auch Dritte, denen gegenüber sich die Berlinovo gegebenenfalls schadensersatzpflichtig machen würde. Denn die Fonds agierten gemäß ihrem Gesellschaftszweck, anders als die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, rein gewinnorientiert. Ein Verzicht auf Mieteinnahmen widerspräche diesem Gesellschaftszweck. Dennoch erscheine ein Verzicht auf „Schattenmieten“ wahrscheinlich. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen seien aber noch genauer zu untersuchen. Hintergrund: Die mehr als 20.000 Wohnungen und Apartments, die die Berlinovo verwaltet, sind in 22 Fondsgesellschaften aufgeteilt. Nur drei Fondsgesellschaften davon sind bereits zu 100 Prozent im Besitz der Berlinovo.

Die Berlinovo erklärt ihr Vorgehen unter anderem damit, dass der Mietendeckel nach fünf Jahren automatisch außer Kraft trete, der typische Mietvertrag aber auf unbestimmte Zeit geschlossen werde. Deswegen müsse im Mietvertrag geregelt werden, was später ohne Mietendeckel gelten solle. Seit Inkrafttreten des Mietendeckels hat die Berlinovo nach Angaben eines Unternehmenssprechers rund 500 Mietverträge für Apartments und Wohnungen abgeschlossen.