Horror-Mord im Krankenzimmer
Berlinerin ersticht im Wahn flehende Mitpatientin – und filmt die Bluttat!
Veronika B. (38) nun vor Gericht. Blonde Mähne, forscher Auftritt. Sie behauptet: „Das war Selbstverteidigung.“

Horror-Szenen im Krankenzimmer. Eine Patientin stach 15 Mal auf eine andere Patientin ein, filmte eiskalt ihr flehendes Opfer.
Mord auf einer psychiatrischen Station. Davon geht die Staatsanwaltschaft aus. Veronika B. (38) nun vor Gericht. Blonde Mähne, forscher Auftritt: „Das war Selbstverteidigung.“ Die vielen Stiche? „Ich hatte mich nicht mehr unter Kontrolle.“
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Polizisten hatten sie am 10. August gebracht. Eingeliefert, weil andere Menschen Angst vor Veronika B. hatten. In der Neuköllner Klinik kannte man sie bereits – schon seit längerem soll sie psychisch auffällig gewesen sein.
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Am nächsten Tag die Tat wie aus einem Horrorfilm. Gegen drei Uhr morgens soll sie sich in das Zimmer von Heike H. (58) begeben haben. Eine Patientin, die als ruhig und freundlich galt. Heimtückisch soll Veronika B. sie mit einem Messer angegriffen haben.
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Stiche mit Wucht in die Augen, die Mundwinkel, das Kinn und in den Hals. Heike H. hatte keine Chance. Sie lag tot in der Waschnische, als eine Krankenschwester um 8.45 Uhr das Zimmer betrat. Die Polizei wurde alarmiert.
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Mitpatientin vor dem Mord gebissen
Das Entsetzen war groß auf der Station, Patienten mussten beruhigt werden. Auf dem T-Shirt von Veronika B. fielen einem Mitarbeiter dunkelrot-bräunliche Flecken auf. Am Nachmittag war die Schuldige ausgemacht: Bei Veronika B. wurde die Tatwaffe gefunden, sie hatte die Mitpatientin furchtbar zugerichtet.
Warum hatte sie so ein Messer? Mehrere Stations-Mitarbeiter erklärten vor Gericht: „Es stammt nicht aus dem Krankenhaus. Die Frühstücksmesser auf der Station sind weder scharf noch spitz.“
Ein weiterer Zeuge (45): „Als sie gebracht wurde, habe ich die Polizisten gefragt, ob sie durchsucht worden sei – sie haben es bejaht.“ Darauf habe er sich verlassen. Nachts seien zwei Mitarbeiter auf der Station – „alle zwei Stunden gibt es einen Kontrollgang.“
Patientin B. handelte aus Sicht der Staatsanwaltschaft „im Zustand der aufgehobenen Schuldfähigkeit“. Es geht deshalb im Prozess nicht um Gefängnis, sondern um dauerhafte Unterbringung der Beschuldigten in einem für psychisch kranke Straftäter vorgesehenen geschlossenen Krankenhaus.
Sie konterte vor dem Richter: „Ich wollte zur Toilette, da hat mich Frau H. auf dem Gang angegriffen.“ Sie habe die Mitpatientin gebissen, sie dann ins Zimmer geschubst – „ich habe sie nicht für einen Menschen, sondern für eine Maschine, einen Klon gehalten.“
Film-Sequenzen stellte die Killerin nach der Tat ins Internet
Ihre Version zum Messer: „Das hatte zuerst Frau H., drohte damit, ich konnte es ihr abnehmen.“ Verstörende Film-Sequenzen stellte sie nach der Tat ins Internet.
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Der Richter: „Auf einem Film ist Frau H. zu sehen schon mit blutenden Augen, sie bittet um Hilfe – warum haben Sie gefilmt?“ Die Beschuldigte: „Ich wollte dokumentieren, dass es eine Maschine gibt.“
Als Motiv nimmt die Staatsanwaltschaft an: Sie habe das Blut des Opfers trinken und sich mit der Tat in den sozialen Medien profilieren wollen. Sie dagegen: „Alles ist Zufall gewesen.“ Blut habe sie nicht getrunken – „nur gekostet, ob es echt ist“. Fortsetzung: Montag.