Anklage wegen Unterschlagung

Berlinerin borgte 40 Kunstwerke für eine Ausstellung - und gab sie nie zurück

Anklage gegen eine Berlinerin (70), die Gemälde und Skizzen eines niederländischen Künstlers auslieh, ausstellte und nicht zurückgab

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So farbenfroh wie der Karneval auf Curacao sind auch viele Werke von Quintus Jan Telting.
So farbenfroh wie der Karneval auf Curacao sind auch viele Werke von Quintus Jan Telting.Duraçao Tourist Board, Europe/dpa

Da sammelt man über Jahre Gemälde seines Lieblingskünstlers, verleiht sie dann für eine Ausstellung – und sieht sie nicht wieder. Das ist einem heute 54-jährigen Sammler widerfahren. Die Frau (70), die seine Bilder unterschlagen haben soll, wurde jetzt von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt. Der Schaden soll 180.000 Euro betragen.

Im Mai 2019 hatten der Eigentümer und die Frau, die die Werke des Niederländers Quintus Jan Telting (1931-2003) in einem Berliner Kunst- und Kulturzentrum ausstellen wollte, einen Leihvertrag abgeschlossen.

Die 27 Ölgemälde und 15 Skizzen des auf Curacao (niederländische Antillen) geborenen Telting wurden dann auch gezeigt. Nur kamen sie nicht zum Leihgeber zurück.

Jahrelange vergebliche Versuche, die Kunstwerke wiederzubekommen

Die Staatsanwaltschaft schreibt, es habe zahlreiche E-Mails, Telefonanrufe und Einschreiben durch den Mann gegeben, doch die Frau reagierte nicht.

Ganz im Gegenteil: Im Juli 2022 soll die Angeschuldigte 25 der 27 Ölgemälde und die 15 Skizzen an einen Privatmann in den Niederlanden geschickt haben.

Zwei Ölgemälde habe sie in ihrer Wohnung behalten, wo sie von der Polizei beschlagnahmt werden konnten.

Ob der Leihgeber sein Eigentum jemals zurückbekommt, hängt nach Angaben der Staatsanwaltschaft davon ab, ob er in einem Zivilverfahren Erfolg hat. Was umso schwieriger wird, je weniger der jetzige Besitzer die Werke in gutem Glauben erhalten hat.