Der Berliner Gastwirt Norbert Finke scheiterte mit seiner Klage vor dem Berliner Landgericht.
Der Berliner Gastwirt Norbert Finke scheiterte mit seiner Klage vor dem Berliner Landgericht. Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Das Berliner Landgericht hatte am Dienstag über die Klage des Wirts der Charlottenburger Kneipe „Klo“ zu befinden – und wies seinen Antrag auf Entschädigung für die Zeit des Corona-Lockdowns zurück. Der Fall von Norbert Finke war der erste, der in Sachen Ausgleichsansprüche vom Gericht angesetzt wurde. Der 76-Jährige, der das „Klo“ seit 47 Jahren betreibt, musste wie alle anderen Gastronomen in Berlin sein Lokal aufgrund der Corona-Verordnungen Mitte März schließen.

Für den zweimonatigen Lockdown forderte Finke eine finanzielle Entschädigung für entgangene Umsatzverluste, wie er dem KURIER am Morgen vor dem Urteil sagte: „Die Politik hat uns die Luft zum Überleben abgeschnitten. Ich klage, weil ich zumindest meine Fixkosten ersetzt bekommen möchte. Wenn ich diese erstattet bekomme, können sie mein Lokal meinetwegen noch zwei Jahre zusperren.“

Ein finanzieller Ausgleich des Landes Berlin steht Finke nach der Entscheidung der Kammer vorerst jedoch nicht zu. In der Urteilsbegründung heißt es am Dienstag, dass der Kläger „unter keinem rechtlichen oder tatsächlichen Aspekt einen Entschädigungsanspruch gegen das Land Berlin“ habe. Die Einschränkungen wurden in der Begründung als „verhältnismäßig“ angesehen.

Finke sah das noch kurz vor dem Urteil anders. „Solange die Sicherheit nicht da ist, dass man aufgefangen wird – obwohl man 50 Jahre Steuern bezahlt hat – geht das so nicht“, sagte er. Finkes Rechtsanwalt Niko Härting bezeichnet das Urteil als „nicht überraschend“. Sein Mandant sei sehr enttäuscht, wie er dem KURIER sagt. Dass sein Mandant in Berufung gehen werde, halte Härting für „sehr wahrscheinlich“.

Hätte das Gericht sein Urteil zugunsten von Finke gefällt, wäre es womöglich der Anfang einer Klagewelle von Gastronomen gewesen. Gemeinsam mit fünf anderen Barbetreibern hatte Finke zusätzlich zu seiner Klage auf Entschädigungsansprüche einen Eilantrag vorbereitet, den Härting am Donnerstag beim Berliner Landgericht vorlegte. Das erklärte Ziel: die seit Freitagnacht geltende Sperrstunde in Berlin zu kippen.

Erik Venhues, Geschäftsführer der „Aseven“-Bar in Mitte, gehört mit seinem Betrieb zu den Mitstreitern von Finke in Sachen Sperrstunde. „Berlin ist eine Nachtstadt. Wir haben am letzten Wochenende nur 25 Prozent der Umsätze erreicht, die wir am Wochenende zuvor hatten“ sagt er. Dabei ginge es ihm beim Eilantrag in erster Linie gar nicht ums Finanzielle. „Wir wollen eine Begründung vom Gericht sehen, mit welcher Rechtsfreiheit der Senat Erlässe und Verordnungen machen kann“, sagt Venhues.

Dass sich die Situation für Berlins Gastronomen durch die Sperrstunde zusehends verschlimmert, dürfte kein Geheimnis sein. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop plant für Gastronomen, die unter der Sperrstundenregelung leiden, einen Mietzuschuss von 3000 Euro für den Oktober. Für Härting nicht mehr als „ein bisschen Kosmetik“. Er fordert „vernünftige Hilfsprogramme“ für die Gastronomen.