Diesmal geht es um die Bundestagswahl
Die Berliner Qual mit der Wahl: Bald muss noch mal gewählt werden
Zwei Tage lang berät sich ab heute das Bundesverfassungsgericht, in welchen Wahlkreisen neu gewählt werden muss.

Die Berliner Pannenwahl und ihre Folgen: Nachdem die vermurkste Abgeordnetenhauswahl im Februar wiederholt wurde, dürfen die (oder einige) Berliner in gut zwei Monaten noch mal an die Wahlurnen treten. Diesmal geht es um die Bundestagswahl, die im September 2021 ja gleichzeitig mit der Abgeordnetenhauswahl lief. Verfassungsrichter Peter Müller hat die Situation bei der Bundestagswahl in Berlin mit der Lage in einem diktatorischen Entwicklungsland verglichen. Nun müssen er und seine Kollegen prüfen, in welcher Dimension die Abstimmung nachgeholt werden soll.
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Fast zwei Jahre nach der Bundestagswahl geht es am Bundesverfassungsgericht nun um die Pannen am Wahltag in Berlin und in welchem Umfang die Abstimmung wiederholt werden muss. Zwei Tage lang will sich das höchste deutsche Gericht ab Dienstag (10 Uhr) mit einer Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag befassen.
Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet (Az. 2 BvC 4/23). Laut einem Gerichtssprecher gibt es 61 weitere Beschwerden mit Bezug auf die Bundestagswahl, darunter eine von der AfD-Fraktion.
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1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin
Die Wahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel. Wahllokale mussten vorübergehend schließen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet. Beim Bundestag wurden den Angaben nach 1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters.

Der Bundestag beschloss am 10. November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, dass die Wahl lediglich teilweise wiederholt wird. Betroffen sind 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion ist der Beschluss aber rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe.
Verfassungsrichter vergleicht die Situation in Berlin mit einem „diktatorischen sogenannten Entwicklungsland“
Die Karlsruher Richter des Zweiten Senats unter Vorsitz von Gerichtsvizepräsidentin Doris König wollen die Gelegenheit nutzen, sich mit grundlegenden Fragen der Wahlprüfung zu befassen. In der zweitägigen Verhandlung soll es zum Beispiel um Details zur Ausgabe fehlerhafter Stimmzettel, Unterbrechungen der Wahlhandlung, Stimmabgaben nach 18 Uhr und Wartezeiten gehen sowie um den Maßstab für die Schwere der Fehler und mögliche Rechtsfolgen.
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Für die Wiederholungswahl – ganz gleich in welchem Umfang – gibt es noch keinen Termin. Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler hatte im Juni erklärt, er bereite sich mit seiner Geschäftsstelle und den Bezirken darauf vor, die Wiederholungswahl nach nur 60 Tagen durchzuführen, sobald das Verfassungsgericht das Urteil gefällt habe.
Vor wenigen Tagen war der Bundestag mit dem Versuch gescheitert, dem Verfahren der Union offiziell beizutreten. Weil es dazu keine gesetzlichen Regelungen gebe, lehnte das Gericht dies ab. Damit – als reiner Verfahrensbeteiligter – konnte das Parlament nicht beantragen, wegen Befangenheit den in dem Fall federführenden Richter Peter Müller abzulehnen.

Dieser hatte im „F.A.Z. Einspruch Podcast“ gesagt, eine Situation wie in Berlin hätte man sich vor einigen Jahrzehnten in einem „diktatorischen sogenannten Entwicklungsland“ vorstellen können, aber nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland.
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Die ebenfalls von den Pannen am Wahltag im September 2021 betroffene Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses war am 12. Februar dieses Jahres komplett wiederholt worden. Kurz zuvor hatten die Verfassungsrichter in Karlsruhe im Eilverfahren grünes Licht gegeben. In einer nachgereichten Begründung hieß es, nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes sei das Bundesverfassungsgericht keine zweite Instanz über den Landesverfassungsgerichten, die deren Urteile durchgängig und in vollem Umfang nachprüfe (Az. 2 BvR 2189/22).