Ein Berliner Vater wollte den Lehrern seiner Kinder Sprechverbote erteilen.
Ein Berliner Vater wollte den Lehrern seiner Kinder Sprechverbote erteilen. Imago/Ralph Peters

Dieser Zensur-Versuch eines Berliner Vaters ist gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den im Februar gestellten Eilantrag eines Vaters, der sich unter anderem gegen gendergerechte Sprache gerichtet hat, abgelehnt. Genderneutrale Sprache zu verwenden, widerspreche nicht der für den Schuldienst vorgeschriebenen politischen Neutralität.

Berliner Vater wollte Sprechverbote für Lehrer

Der Vater, dessen zwei Kinder auf verschiedene Berliner Gymnasien gehen, hatte gefordert, dem Personal der Schulen zu untersagen „abweichend von der für sie verbindlichen amtlichen Rechtschreibung gegenüber Schülern und Eltern“ zu gendern. Auch Lehrmaterialien sollten keinen Platz für Sonderzeichen wie Sternchen, Doppelpunkte oder Binnen-I haben. Zudem stellte sich der Vater auch gegen Unterrichtsinhalte wie Antirassismus oder die Critical-Race-Theory, die sich mit Rassismus innerhalb rechtlicher Strukturen auseinandersetzt. 

Begründet wurde die Zurückweisung des Eilantrags damit, dass das Gericht es nicht im nötigen Maße für wahrscheinlich halte, dass das elterliche Erziehungsrecht vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags der Schule verletzt sei und die Schulaufsicht einschreiten müsse. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Schulleitungen es den Lehrkräften freigestellt hatten, im Unterricht genderneutrale Sprache zu verwenden, diese aber auch auf die Einhaltung der deutschen Rechtschreibregeln hingewiesen hätten. 

Die Rahmenlehrpläne würden zudem bei der Gestaltung von Unterrichtsmaterialien einen Spielraum bieten, der durch die Verwendung einer genderneutralen Sprache nicht überschritten werde, heißt es in der Begründung des Gerichts. Eine derartige Sprache sei auch Gegenstand von Unterrichtseinheiten, auch wenn dies nicht auf die Weise geschehe, die der Vater bevorzugen würde.

Gericht: Gendern ist keine politische Meinung

Zudem hielt das Gericht fest, dass eine Verwendung genderneutraler Sprache nicht der für den Schuldienst vorgeschriebenen politischen Neutralität widerspreche, da es sich dabei nicht um eine politische Meinung handelt. Eine politische Zuschreibung sei außerdem sowohl möglich, wenn eine genderneutrale Sprache verwendet, als auch, wenn auf sie verzichtet werde.

Der Vater, so entschied das Gericht, habe keine gravierenden und unzumutbaren Nachteile seiner Kinder durch die von ihm kritisierte Sprech- und Schreibweise nachweisen können. Da es sich um Zehntklässler handele, sei der Spracherwerb beider weitgehend abgeschlossen. Es sei ihnen zuzumuten, sich mit den Ansichten und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft auseinanderzusetzen, auch wenn dies möglicherweise im Widerspruch zu ihren eigenen Überzeugungen stehe. Die Behauptung des Vaters, sie würden „indoktriniert“ teilte das Gericht nicht. 

Lesen Sie auch den Kommentar: Klima-Volksentscheid gescheitert: Berlin stimmt für seine eigene Verzwergung >>

Ob gegen den Beschluss eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt wird, war am Montagnachmittag nicht bekannt.