Chat-Betrug bei einer Online-Prüfung

Berliner Universität exmatrikuliert Schummel-Studentin

Das Verwaltungsgericht Berlin weist eine Klage einer Studentin einer Hochschule ab, die an einer Onlineklausur teilgenommen hatte.

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Abschreiben und spicken verboten:  Geschummelt wurde aber schon immer bei Prüfungen. Auch an der Universität. In Berlin wurde jetzt eine Studentin exmatrikuliert.
Abschreiben und spicken verboten: Geschummelt wurde aber schon immer bei Prüfungen. Auch an der Universität. In Berlin wurde jetzt eine Studentin exmatrikuliert.Clara Margis/dpa

Abschreiben und spicken verboten: Geschummelt wurde aber schon immer bei Prüfungen. Die Konsequenzen für den, der erwischt wird, können hart sein. Wer sich während einer Onlineklausur in einer Chatgruppe mit anderen Studenten über Prüfungsinhalte austauscht, kann dafür wegen besonders schwerer Täuschung exmatrikuliert werden. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen: VG 12 K 430/21). Es wies damit die Klage einer Studentin einer Berliner Hochschule ab, die an einer Onlineklausur teilgenommen hatte.

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Den Angaben zufolge wurden dem Prüfer nach der Klausur anonym per E-Mail Screenshots sowie Texte von Chatverläufen zugespielt, die den Austausch über Prüfungsinhalte während der Klausur zeigen. Die Hochschule sah darin eine besonders schwere Täuschung, wertete die Klausur der Studentin deshalb als „endgültig nicht bestanden“ und exmatrikulierte sie.

Exmatrikulation als Folge der Täuschung

Hiergegen klagte die Frau, jedoch ohne Erfolg. Das Gericht folgte demnach nicht ihren Angaben, die Screenshots und Texte des Chats seien gefälscht, die Chatgruppe von der Hochschule selbst eingerichtet worden. Es sei fernliegend, dass die Einrichtung den Chat selbst konstruiert habe, begründete das Verwaltungsgericht seine bereits Anfang Juni getroffene Entscheidung.

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Es erscheine plausibel, dass der Übermittler der Chatprotokolle aus Angst vor Repressalien der Kommilitonen anonym habe bleiben wollen. Es könne auch entgegen der Darstellung der Klägerin nicht davon ausgegangen werden, dass jemand aus politischen Motiven den Chat produziert habe, um ihr zu schaden. Dagegen spreche bereits der enorme zeitliche und intellektuelle Aufwand, dessen es bedürfe, um den rund 1000 Zeilen umfassenden Chat mitsamt Schreibfehlern zu produzieren und die lebhafte, fortlaufend aufeinander bezogene Kommunikation abzubilden.

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Überdies sei die Annahme der Klägerin unzutreffend, wonach die Inhalte des Chats ohnehin sinnlos seien und lediglich „allgemeines Gemurmel“ darstellten. Denn der Chat habe sich detailliert mit der Aufgabenstellung der Klausur befasst und es seien Lösungsvorschläge untereinander diskutiert worden.

Studenten während einer Vorlesung an der Humboldt-Universität.
Studenten während einer Vorlesung an der Humboldt-Universität.Photothek/imago

Die Exmatrikulation als Folge der Täuschung sei ebenfalls nicht zu beanstanden. Die Sanktion der Hochschule dürfe auch „generalpräventive Wirkung“ haben. Das sei mit Blick auf die vielen bei Onlineklausuren vorgenommenen Täuschungen gerechtfertigt. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.

Über 60 Prozent der Studenten schummeln bei Online-Prüfungen

Das Schummeln an der Universität ist weit verbreitet. Bei einer deutschlandweiten, anonymen Umfrage der Universitäten Mannheim, Augsburg und Landau aus dem Jahre 2020 gaben 31,7 Prozent der befragten Studenten an, bei Klausuren und Prüfungen in Präsenz, also in der Universität, geschummelt zu haben.

Noch krasser sind die Zahlen bei Online-Prüfungen: 61,4 Prozent der Befragten gaben an, unerlaubte Hilfsmittel verwendet zu haben oder sich mit anderen Studenten ausgetauscht zu haben. Befragt wurden mehr als 1600 Studenten aus Fächern wie Medizin, Jura, Wirtschafts- und Sozial­wissenschaften bis hin zu Informatik und Technik.

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Auf Internetportalen tauschen sich Studenten auch munter über die besten Möglichkeiten zum Schummeln aus. Das reicht vom klassischen Spickzettel über Schummeluhren bis hin zu Smartphones, die in leeren Tetrapacks versteckt werden.