Anfrage im Abgeordnetenhaus
Berliner Senat hat offenbar Zweifel an Aussagekraft von Corona-Tests
Verwaltung nimmt etwas unklar zur Wirkungsweise von PCR-Tests Stellung.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat bestätigt, dass PCR-Tests eigentlich nicht in der Lage sind, eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes festzustellen. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage des Einzelabgeordneten Marcel Luthe hervor.
Die Senatsverwaltung erklärte, dass es sich im Zusammenhang mit dem Gesetz um ein „vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann“ handeln müsse, damit von einem „Krankheitserreger“ gesprochen werden könne.
Auf die Frage des Abgeordneten, ob „ein sogenannter PCR-Test in der Lage“ sei, „zwischen einem ,vermehrungsfähigen‘ und einem ,nicht-vermehrungsfähigen‘ Virus zu unterscheiden“, antwortete die Senatsverwaltung mit einem „Nein“.
Zur Begründung, warum der Senat seine Überlegungen und Maßnahmen zum Infektionsschutz dennoch auf PCR-Test-Ergebnisse stütze, antwortet der Senat: „Weil mit dem PCR-Test das Vorhandensein von SARS-CoV-2 Viren nachgewiesen wird. Das Vorhandensein dieser Viren korreliert mit einer Infektion mit diesen Viren. Diese Infektion ist relevant für die Überlegungen zum Infektionsschutz.“ Deshalb könne auch beurteilt werden, in welcher Weise sich die SARS-CoV-2-„Infektionen“ entwickelt hätte.
Luthe überzeugen diese Antworten nicht. Er sagt dem Berliner KURIER: „Es wird nun dringend Zeit, wieder rational und rechtsstaatlich zu handeln. Wenn sogar der Senat einräumen muss, dass die täglich gemeldeten Testzahlen nichts über eine Infektion im Sinne des Gesetzes aussagen, fehlt auch den Verordnungen die Grundlage. Denn niemand kann aktuell sagen, ob und wie viele Infektionen tatsächlich vorliegen. Die Tests kosten immense Mittel, sind für die Hersteller ein Milliardengeschäft, aber für die Infektionsbekämpfung nutzlos.“
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