Berliner Senat einig – im Einzelhandel soll 2G-Regel gelten
Für Geschäfte der Grundversorgung wird es Ausnahmen geben.

Zu den meisten Berliner Geschäften haben aller Voraussicht nach bald nur noch gegen Corona geimpfte Menschen und Genesene Zutritt, nicht jedoch Ungeimpfte. Auf eine entsprechende Ausweitung der sogenannten 2G-Regeln verständigte sich der Senat am Dienstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur. Ein formaler Beschluss dazu wurde noch im Tagesverlauf erwartet.
Für die Grundversorgung, also zum Beispiel Supermärkte, Drogerien oder Apotheken, sollen Ausnahmen gelten.
Zudem sollen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in Berlin, zu denen nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben, bald zusätzliche Vorgaben wie Masken- oder Testpflicht gelten.
Der Senat verständigte sich am Dienstag nach Informationen der dpa auf sogenannte 2G-plus-Regeln. Geplant ist demnach überall da, wo im Moment 2G greift, also etwa im Kultur- und Freizeitbereich, eine Maskenpflicht. Dort, wo das nicht möglich ist, etwa in der Gastronomie, sollen alternativ ein Negativ-Test und Abstandsregeln nötig sein.