Hygieneplan des Senats
Berliner Schulleiter entsetzt: Maskenpflicht in Bussen, aber nicht in Schulen?
Im kommenden Schuljahr dürfen Schulkonferenzen lediglich eine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aussprechen. Reicht das?

Es ist die Gretchenfrage des kommenden Schuljahrs: „Wie hältst du’s mit dem Corona-Infektionsschutz?“ Der neue Musterhygieneplan der Senatsschulverwaltung, den die Senatsschulverwaltung kurz vor Beginn der Sommerferien an die Schulleitungen verschickte, kippt die Regel, dass in Klassenräumen ein Sicherheitsabstand eingehalten werden muss, auch zu Gruppengrößen gibt es keine Regelungen mehr.
So weit, so einleuchtend: Wenn im August alle Schülerinnen und Schüler zurück in die Schule sollen, geht es wohl nicht anders. Ein Satz jedoch sorgt für Irritation unter Schulleitern. Im Musterhygieneplan heißt es ausdrücklich: „Eine Maskenpflicht besteht in der Schule nicht, ausgenommen sind schulfremde Personen.“
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Schulkonferenz soll über eine Maskenpflicht entscheiden
„Das finde ich unter der Maßgabe der Vollbeschulung und der Auflösung der Abstandsregel problematisch“, sagt Wolfgang Gerhardt, Leiter des Albert-Einstein-Gymnasiums in Britz und Vorstandsmitglied in der Vereinigung der Oberstudiendirektoren Berlin (VOB). In seinem Kollegium gehören 13 Lehrkräfte entweder selbst zu einer Risikogruppe oder haben Familienangehörige, die durch eine Ansteckung besonders gefährdet wären. „Diesen Kollegen einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten gehört für mich auch zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers“, sagt Gerhardt.
Im neuen Musterhygieneplan heißt es hauptsächlich, im neuen Schuljahr müsse regelmäßig gelüftet und gereinigt werden – sehr viel mehr ist von den alten Vorgaben nicht übrig geblieben. Andere Hinweise, wie zum Beispiel die, dass sich Lerngruppen möglichst nicht vermischen sollen, sind in der Praxis kaum umsetzbar: „Da müsste man im Gymnasium die komplette Oberstufe umstellen, die Kurse abschaffen und nur noch im Klassenverband unterrichten“, sagt Gerhardt.
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Seine Bitte: Der Senat soll eine Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass die Schulkonferenz über eine Maskenpflicht entscheiden darf. An seiner Schule hatte sich das Gremium aus gewählten Vertretern der Schüler-, Lehrer- und Elternschaft bereits einstimmig dafür ausgesprochen – erst im Nachgang erfuhr Gerhardt von der Neuköllner Schulaufsicht, dass der Beschluss nicht rechtsgültig ist.
Von der Personalabteilung der Senatsschulverwaltung erhielt Gerhardt dafür eine interessante Begründung: Schülerinnen und Schüler gingen – wegen der Schulpflicht – nicht freiwillig zur Schule, eine Maskenpflicht sei daher ein zu großer Grundrechtseingriff. Lediglich eine Empfehlung dürfe die Schulkonferenz aussprechen. Gerhardt hält das für unlogisch: „Wenn man in Bussen, Bahnen oder Supermärkten eine Maskenpflicht erlässt und den Verstoß sogar mit Bußgeldern belegt, muss sie ja eine gesundheitliche Relevanz haben. Und dann müsste man sie doch eigentlich auch an Schulen konsequent einsetzen.“
Maskenpflicht würde größeres Sicherheitsgefühl schaffen
Doch Schulleiter Gerhardt ist nicht allein: Auch der Co-Vorsitzende der Vereinigung der Berliner Sekundarschulleiter, Sven Zimmerschied, sagte, dass viele Schulleitungen sich das Recht wünschen würden, gemeinsam mit der Schulkonferenz eine Maskenpflicht beschließen zu dürfen.
Die Einbeziehung des Gremiums hätte zwei Vorteile: Die Entscheidung wäre demokratisch – wenn zum Beispiel Eltern- und Schülervertreter einer Schule gegen eine Maskenpflicht votieren, gäbe es eben keine. Und sie wäre flexibel: Zimmerschied zum Beispiel, der die Friedensburg-Oberschule in Charlottenburg leitet, würde eine Maskenpflicht im Klassenzimmer eher nicht befürworten, wohl aber in den engen Fluren und Treppenhäusern. Nicht nur die Empfehlung auszusprechen, sondern sie auch durchsetzen zu dürfen, könnte Lehrkräften laut Zimmerschied ein größeres Sicherheitsgefühl verschaffen: „Es gibt viele, die mit Blick auf das nächste Schuljahr etwas verängstigt sind, und das ist auch nicht unberechtigt.“