Corona-Krise
Berliner Restaurants droht riesige Pleitewelle
Viele Wirte wurden auch schon vor der Pandemie staatlich subventioniert und konnten nur überleben, weil sie Mitarbeiter schlecht bezahlten.

Der Chef eines Restaurants in Charlottenburg, das Speisen aus Südamerika anbietet, ist durchaus zufrieden mit dem staatlichen Hilfspaket, von dem auch die Gastwirtschaft profitiert. „Wenn alles klappt, bekomme ich 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019“, sagt er. „Damit können wir überleben. Denn wir haben immer ehrlich unsere Steuern bezahlt.“
Genau dies ist ein Punkt, der einigen Wirten nun zum Verhängnis werden könnte. Insgesamt gibt es in der Gastro-Metropole Berlin 19.000 Gaststätten, Kneipen, Cafés, Bars, Eisdielen und Caterer. Aber nicht alle sind „steuerehrlich“, melden also den realen Umsatz ans Finanzamt.
„Wer das nicht getan hat, dem kann man nun nur sagen: Herzlichen Glückwunsch, ihr bekommt nun zu Recht weniger von der sogenannten November-Hilfe“, sagt Thomas Lengfelder, Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). Mit solchen Betrieben identifiziere der Verband sich nicht. „Wir gehen aber davon aus, dass die große Mehrheit unserer Mitgliedsbetriebe sauber und ordentlich arbeitet.“
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Wie groß das Problem der Steuerhinterziehung ist, weiß niemand so genau. Aktuelle Zahlen gibt es nicht. Die Senatsfinanzverwaltung verweist auf die Betriebsprüfungen von 2019. Der Finanzverwaltung ist dabei die „Kassen-Nachschau“ erlaubt: In den elektronischen Kassen werden Einnahmen und Ausgaben auf Plausibilität geprüft. 2019 wurden 1861 Betriebsprüfungen ausgewertet, dabei stellte sich heraus, dass die Wirte 50,4 Millionen Euro Steuern nachzahlen müssen. „Das ist außerordentlich hoch“, sagte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD). „Umso wichtiger ist es, konsequent gegen Steuerhinterziehung und -vermeidung vorzugehen.“
Insgesamt steht die Branche, die in Berlin auch einen großen Teil der städtischen Attraktivität ausmacht, vor dem Abgrund. Dehoga-Chef Lengfelder sagt, dass es das größte Problem wegen des Ausbleibens der Touristen gebe. „Dadurch sind in Hotels teils nur fünf Prozent der Betten belegt. Das ist quasi wie ein kompletter Shutdown.“ Die Krise in der Hotellerie habe auch Auswirkungen auf die Gastronomie. Denn es gebe in Berlin nicht nur Gaststätten, die von ihren Kiezen leben, sondern auch solche etwa am Kudamm, die von Touristen abhängig sind und Pachten von bis zu 200 Euro pro Quadratmeter zahlen müssten.

„Deshalb sind die Novemberhilfen ein sehr positives Zeichen“, sagt Lengfelder. „Doch wenn dieses Geld nicht schnell fließt, gibt es eine riesige Pleitewelle.“ Besonders bedroht sind die Soloselbstständigen der Branche: Bühnenbauer, Techniker, Caterer. „Dort stehen 75 Prozent vor der Pleite, bei den Hotels besteht bei 30 Prozent die Gefahr der Insolvenz.“ Und bei den Gaststätten sieht es nicht viel besser aus.
Tatsächlich tobte in der Gastronomie schon vor Corona ein erbitterter Überlebenskampf. Jeder Großhändler kennt mehrere Kunden, die ihre Rechnungen mit Verspätung bezahlen. Personal wird nicht selten auf Zuruf und ohne Rechnung angeheuert. Kneipen und Cafés kommen und gehen. Laut Branchenverband öffnen in Berlin Jahr für Jahr 2000 neue Gastronomiebetriebe und ebenso viele schließen wieder. Fakt ist aber auch: Von den Überlebenden kamen viele nur deshalb durch, weil sie ihre Belegschaft lausig bezahlten.
Minijobber trifft sie die derzeitige Situation besonders hart.
Beim Statistischen Bundesamt hat man die Branche gerade erst analysiert. Demnach arbeiteten 2018 zwei von drei Beschäftigten in der Gastronomie für Löhne unterhalb des Niedriglohns. Im Jahr 2018 bedeutete das: weniger als 11,05 Euro brutto pro Stunde. In keiner anderen Branche gab es mehr Niedriglöhner, wobei oftmals nicht einmal der Mindestlohn gezahlt wurde. Die zum Hauptzollamt Berlin gehörende Finanzkontrolle Schwarzarbeit, deren 280 Mitarbeiter zu jeder Tages- und Nachtzeit Unternehmen überprüfen, führte im Vorjahr allein in der Gastronomie 671 Kontrollen durch und wurde in mehr als jedem zweiten Betrieb fündig. Es wurden 351 Verfahren wegen Schwarzarbeit oder Mindestlohnunterschreitungen eingeleitet.
Wie schlecht bezahlt wird, belegen auch die Zahlen sogenannter Aufstocker. Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion im Bundestag, hat bei der Bundesagentur für Arbeit eine Sonderauswertung angefordert und erfahren, dass 7,6 Prozent der Helfer und 6 Prozent der Fachkräfte in Gastronomieberufen ihre Löhne mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken müssen, weil der Verdienst allein zum Leben nicht reicht. Nicht gerade wenige Kneipiers haben sich ihr Geschäft also schon von Corona vom Staat subventionieren lassen.
Oft sind es Minijobber, die auf Aufstockung angewiesen sind. In der Berliner Gastronomie ist man auf sie angewiesen. Denn in den 19.000 Betrieben stellen die 110.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nur die Stammbelegschaft. Hinzu kommen Minijobber. Auf Nachfrage teilte die Arbeitsagentur mit, dass die Zahl der geringfügig Beschäftigen Ende 2020 in der Gastronomie mit 34.000 so hoch war wie in keiner Branche der Stadt. Sehr viele dieser Jobs dürften Corona zum Opfer gefallen sein.
„Minijobber trifft die derzeitige Situation besonders hart“, sagt der Soziologe Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und belegt dies mit einer Studie. Danach ging die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bundesweit im Juni um lediglich 0,2 Prozent zurück, während die Zahl der Minijobber um zwölf Prozent schrumpfte. Das Gastgewerbe ist der Studie zufolge besonders stark betroffen. „Dort beobachten wir einen Rückgang um 36 Prozent“, sagt er.
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Tatsächlich tauchen die verlorenen Minijobs in keiner Arbeitslosenstatistik auf. Minijobber haben zudem weder Anspruch auf Kurzarbeitergeld noch auf Arbeitslosengeld. Darüber hinaus besteht laut DIW-Forscher Grabka das große Problem, dass „etwa 40 Prozent der Minijobber nach eigenen Angaben keinen Arbeitsvertrag haben oder nur über einen befristeten Vertrag verfügen“. Gerade in einer Rezession könnten diese Beschäftigten also schneller vor die Tür gesetzt werden als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die entsprechenden tarifvertraglichen und arbeitsrechtlichen Schutz genießen.
In den Berliner Bewirtungsbetrieben wurden übrigens bereits Ende März, also zwei Wochen nach Beginn des ersten Lockdowns, 5500 Minijobs gekündigt.