Justitia mit verbundenen Augen (Symbolbild).
Justitia mit verbundenen Augen (Symbolbild). Foto: dpa/Jens Kalaene

Medienberichte über die angebliche Aufhebung der Maskenpflicht an Berliner Gerichten haben am Donnerstag für Irritationen gesorgt. Gerichtsmitarbeiter wunderten sich über die Meldung, dass Amtsgerichtspräsident Hans-Michael Borgas alle Beschäftigten von dieser Pflicht befreit haben sollte. Davon könne keine Rede sein, sagte eine Pressesprecherin am Donnerstag dem KURIER. Die Berichterstattung beruhe offenbar auf einem Missverständnis über den Inhalt eines Schreibens vom 31. März, mit dem sich Hans-Michael Borgas, Präsident des Amtsgerichts Tiergarten, an die Mitarbeiter gewandt hatte.

In dem Schreiben habe der Hausherr erläutert, dass die damals aktuelle Änderung der Infektionsschutzverordnung mit der FFP-2-Maskenpflicht zwar für Geschäfte und Verkehrsmittel gelte, nicht aber bei Gericht. Daraus folge jedoch keineswegs, so die Sprecherin, dass die ohnehin schon bestehende hauseigene Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in den Gerichtsgebäuden aufgehoben sei. Auch alle anderen Hausvorschriften, etwa zu den Hygieneabständen und zum Händewaschen, hätten weiterhin Bestand. Vorsitzende Richter hätten lediglich im Rahmen des ihnen ohnehin zustehenden sitzungspolizeilichen Ermessens die Möglichkeit, im Saal beispielsweise einem Anwalt den mündlichen Vortrag ohne Maske zu erlauben – wobei allerdings die Hygieneabstände eingehalten würden.

Sprecherin: „Selbstverständlich tragen wir hier medizinische Masken“

Die Zeitung B.Z. hatte über einen Richter am Landgericht in Moabit berichtet, der von dieser richterlichen Möglichkeit im Saal Gebrauch gemacht und überdies Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Regeln eingelegt haben soll. Es sei jedoch ein Missverständnis, so die Pressesprecherin, einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen diesen Vorgängen und dem Informationsschreiben des Amtsgerichtspräsidenten Borgas herzustellen. „Selbstverständlich tragen wir hier medizinische Masken und sorgen für Schutz vor dem Coronavirus“, so die Sprecherin. Man könne nicht sagen, dass der Hausherr die Maskenpflicht für Mitarbeiter gekippt habe.