Haare schneiden geht in Berlin derzeit nur mit der 2-G-Regel.
Haare schneiden geht in Berlin derzeit nur mit der 2-G-Regel. Imago

„2G-Regelung ist Anleitung zur Schwarzarbeit“

Chris Exner, Friseurmeister aus Berlin-Tempelhof, hat per Eilantrag Klage gegen die 2G-Regelung für Friseursalons bei dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Es soll gerichtlich überprüft werden, ob die 2G-Regelung für Friseurdienstleistungen rechtlich einwandfrei ist. Obwohl seit heute im Einzelhandel, in Museen und Tourismus gelockert wird, ist das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung mit Ulrike Gote an der Spitze, was Haare schneiden angeht, noch streng.

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Schon einmal Klage der Frisöre im letzten Jahr

Der Kläger Chris Exner ist Mitglied der Initiative „Friseure in Not“, die schon im Februar vergangenen Jahres durch bundesweite Klage maßgeblich durchsetzen konnte, dass die Friseursalons deutschlandweit vom Lockdown ausgenommen wurden. Damals wie heute werden die Klagen vom Friseurdienstleister Wild Beauty GmbH organisiert und finanziert.

Tempelhofer Friseurbetrieb klagt gegen 2G-Regelung: Chris Exner.
Tempelhofer Friseurbetrieb klagt gegen 2G-Regelung: Chris Exner. zvg

Chris Exner erklärt: „Die 2G-Regelung ist eine Anleitung zur Schwarzarbeit. Friseursalons sind die einzig sichere und vernünftige Alternative zur unkontrollierten, undokumentierten Schattenwirtschaft. Unverständlich bleibt daher, dass in Berlin weiter auf 2G bestanden wird. Die verlässlichen und bewährte Hygiene-Konzepte im Salon werden von der hiesigen Politik ignoriert, die Pandemie durch den Schwarzmarkt im Privathaushalt am eigenen Spülbecken nur verlängert. Die Gesundheit wird so nicht geschützt, die Pandemie befeuert und unsere Unternehmen werden kaputt reguliert.“

Innungsmeister der Frisöre: wir sind keine Infektionstreiber

Auch für Jan Kopatz, Obermeister der Friseurinnung, fördert 2G noch stärker die bereits im Friseurhandwerk bestehende und mit den Lockdowns enorm angestiegene Schwarzarbeit. Bestehende Hygienekonzepte wären in der gesamten Pandemiezeit von den Berliner Friseurunternehmen vorbildlich umgesetzt worden. Nach Auswertungen der Statistik der zuständigen Berufsgenossenschaft sei das Friseurhandwerk kein Infektionstreiber und der Besuch unter Einhaltung der bestehenden Schutzmaßnahmen sicher. Bundesweit ist die 2G-Regelung bereits überwiegend wieder abgeschafft worden. Kopatz sieht seine Branche benachteiligt: „Das Berliner Friseurhandwerk fordert eine zeitnahe Angleichung an den Bundestrend und eine Abschaffung von 2G und somit ein Ende der bestehenden Wettbewerbsverzerrung.“

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Für Noah Wild, Geschäftsführer der Wild Beauty GmbH, und seinen beauftragten Rechtsanwalt ist die Sache klar: „Menschen, die partout keine Impfung haben wollen, lassen sich dann eben schwarz die Haare schneiden.“ Die 2G-Regelung führe zu erheblichen Umsatzverlusten bei den Friseuren, wodurch ein existenzbedrohender Schaden drohe. „Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Friseure ihre Betriebe in der Vergangenheit bereits mehrfach komplett schließen mussten, ist das nicht zumutbar.“