Spektakuläres Mordurteil

Berliner Familienvater erschossen: Der Killer war sein eigener Schwager!

Schütze Mhamed H. war für die Tat extra aus Bonn angereist. Hintergrund war ein Sorgerechtsstreit. 

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Drei Schüsse wurden auf Mahmoud F. (39) in seiner Wohnung in Berlin-Wedding abgefeuert. Es war sein Schwager Mhamed H. (33), der abdrückte.
Drei Schüsse wurden auf Mahmoud F. (39) in seiner Wohnung in Berlin-Wedding abgefeuert. Es war sein Schwager Mhamed H. (33), der abdrückte.Polizei

Er wollte etwas, das ihm als Vater zustand: Sorgerecht für seine beiden kleinen Söhne. Das war sein Todesurteil.

Drei Schüsse wurden auf Mahmoud F. (39) in seiner Wohnung in Wedding abgefeuert. Es war sein Schwager Mhamed H. (33), der am Morgen des 23. November 2021 abdrückte. Eine Kugel traf die Schulter des zweifachen Vaters, die zweite verfehlte ihn und blieb in der Wand stecken, der dritte Schuss durchschlug den Kopf.

Es war Mord, entschied nun das Landgericht. Lebenslange Haft erging gegen den Schützen. Der Richter: „Er handelte aus Rache, es war Selbstjustiz auf Verdacht mit langer Vorbereitung.“ Er machte seine damals zwei und drei Jahre alten Neffen zu Vollwaisen.

Alles begann mit dem plötzlichen Tod der Mutter der Jungen. Der Richter: „Ihre Familie machte F. dafür verantwortlich. Man konnte nicht verstehen, warum eine noch nicht einmal 40-Jährige von einem Tag auf den anderen tot umfällt.“

Der Killer handelte aus Rache

Nach dem tragischen Geschehen im Februar 2021 kamen die Jungen zunächst zur Familie der Frau in Bonn. Doch Mahmoud F. wollte die Söhne zu sich holen. Familienrechtliche Verfahren liefen an. Familie H. habe F. beim Jugendamt schlechtgemacht.

Freunde und Angehörige von Mahmoud F. trugen T-Shirts mit seinem Foto.
Freunde und Angehörige von Mahmoud F. trugen T-Shirts mit seinem Foto.Pressefoto Wagner

Mhamed H. trauerte um seine Schwester – und besorgte sich schließlich eine Knarre. Nach Belgien und nach Holland sei man gefahren, H. habe Waffen getestet. Der Richter: „Es musste eine besonders funktionsfähige sein. Für das Gericht steht damit fest, dass er nicht nur drohen wollte – er wollte töten.“

In einem Mietwagen ging es von Bonn nach Berlin. H. hatte einen Kumpan anheuern können, mit dem er schon einmal ein Ding gedreht hatte: Kfz-Mechatroniker Ahmad Ho. (39) saß mit im Auto. Die Freundin von Ho. am Steuer.

Ahmad Ho. stand nun mit vor Gericht, ein Verfahren gegen seine Geliebte wurde eingestellt. Gegen Ho. ergingen fünf Jahre Haft wegen besonders schweren Raubes. Er war bei dem Überfall mit in der Wohnung, sollte nach Bargeld und Unterlagen im Sorgerechtsstreit suchen.

Der Richter: „Dass er vom Tötungsplan wusste, konnten wir nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen.“ Für ihn wurde strafmildernd „Aufklärungshilfe“ berücksichtigt – „wir haben uns bei Ablauf und Motiv im Wesentlichen auf seine Angaben gestützt“.

Nach dem ersten Schuss soll der Killer ein Kissen als Schalldämpfer benutzt haben

Ho. hatte später bei der Polizei über H. gesagt: „Er hat geschossen, ein Schuss, noch einer, dann bin ich raus, ich hatte Angst, dann noch ein Schuss – ich wusste nicht, dass es so geplant war.“ H. habe vor der Fahrt nur gesagt, er wolle „Sachen und Geld holen“.

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Der zweifache Vater hatte bis 2015 in Berlin Maschinenbau studiert, war dann in das Umzugsunternehmen seiner Brüder eingestiegen. Als am Morgen sein Schwager vor der Tür stand, habe F. gezittert, so Ho. später. H. habe F. gedroht – es könne nicht angehen, dass er sich um das Sorgerecht für die Kinder bemühe.

Nach dem ersten Schuss soll sein Schwager ein Kissen als Schalldämpfer benutzt haben. Mahmoud F. hatte keine Chance. Ermittlungen hatten ergeben, dass ihn keinerlei Schuld am Tod der Frau traf, mit der er nach islamischem Recht verheiratet war.