Viele hoffen derzeit auf eine Impfung gegen Covid-19.
Viele hoffen derzeit auf eine Impfung gegen Covid-19. Imago

Bei den Corona-Schutzimpfungen macht Berlin einen weiteren Schritt. Sie sind ab Montag (3. Mai) grundsätzlich auch für Angehörige der dritten Prioritätsgruppe möglich, wie die Senatsverwaltung für Gesundheit am Freitag mitteilte. Dazu gehören beispielsweise Berlinerinnen und Berliner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen, Personen mit hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf, Wahlhelfer und andere Gruppen.

Berlin: So kommen Sie an ihrer Corona-Impfung

Gleichzeitig wird das Buchungsverfahren den Angaben zufolge umgestellt. Eine Impfeinladung mit Buchungscode ist für eine Terminbuchung unter https://service.berlin.de/corona/ nicht mehr nötig. Bei der Online-Terminvereinbarung oder über die Hotline unter 030 90282200 muss lediglich angegeben werden, welche Art von Nachweis bei der Impfung vorgelegt werden wird. Terminvereinbarungen nach diesen Regeln sind laut Gesundheitsverwaltung ab Montag möglich.

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Wie die Senatsverwaltung für Bildung am Freitag mitteilte, können auch Lehrer an weiterführenden Schulen ab Montag einen Impftermin buchen. Das gilt ebenso für das übrige Dienstpersonal an Schulen ab Klasse 7 und den beruflichen Schulen, also etwa Erzieherinnen und Erzieher, Hausmeister und Beschäftigte im Sekretariat oder in den Schulküchen, wie ein Sprecher der Bildungsverwaltung erklärte. Zu dieser Gruppe gehören in Berlin insgesamt rund 50.000 Menschen.

Nach Angaben der Gesundheitsverwaltung sollen sich Personen mit sehr hohem oder hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf an ihren Haus- oder Facharzt wenden. Berliner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können sich bei ihrem Hausarzt impfen lassen, einen Termin online buchen oder über die Hotline für eines der Impfzentren einen Termin vereinbaren.

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Betriebsärzte sollen zeitnah mitimpfen

Das Gleiche gilt für bis zu zwei enge Kontaktpersonen pflegebedürftiger Menschen und auch für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die ihre Bescheinigung bereits bekommen haben sowie Personen, die in medizinischer Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und im Lebensmittelhandel arbeiten. In ihrem Fall ist die Priorisierung dann vor Ort durch eine Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers nachzuweisen.

„Personen in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur“ sollen in wenigen Wochen über die Betriebsärzte geimpft werden. Sie können sich ebenfalls auch beim Hausarzt impfen lassen, einen Termin online buchen oder einen Termin über die Hotline für eines der Impfzentren vereinbaren. Als Nachweis für die Priorisierung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig. Journalisten können ihren Presseausweis als Nachweis nutzen.

Mitarbeiter der Berliner Verwaltungen sind den Angaben zufolge nur impfberechtigt, wenn sie „in besonders relevanter Position“ tätig sind. Darüber bestimme die jeweilige Dienststellenleitung in Abstimmung mit dem jeweiligen Personalrat.

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Mit der Priorisierung wird die Reihenfolge festgelegt, nach der geimpft werden soll. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat am Montag mitgeteilt, dass sie spätestens im Juni aufgehoben werden soll.