Berlin plant die Lockerungen der Corona-Maßnahmen. 
Berlin plant die Lockerungen der Corona-Maßnahmen.  Imago/Christian Ohde

Der Plan zurück zur Normalität. 

Angesichts sinkender Corona-Infektionszahlen will der Berliner Senat im Juni Öffnungsschritte in vielen Bereichen erlauben. Nach monatelangen Schließungen oder Einschränkungen soll es im Sport-, Kultur- und Freizeitbereich, der Gastronomie und Hotellerie, in Hochschulen und im Handel Lockerungen geben. Kontaktbeschränkungen sollen nach und nach aufgeweicht werden.

Der Senat verständigte sich dazu auf einen Stufenplan: Er sieht nach den bereits vor einigen Tagen beschlossenen ersten Öffnungen in dieser Woche, die etwa die Außengastronomie oder Museen umfassen, weitere Schritte im Abstand von je zwei Wochen vor, wenn die Zahl der Neuinfektionen weiterhin eine sinkende Tendenz aufweist.

Kontaktbeschränkungen lockern

Wie die Senatskanzleimitteilte, sollen vom 4. Juni an Kontaktbeschränkungen gelockert werden und Konzerthäuser, Kinos und Theater, aber auch Fitness- sowie Tanzstudios öffnen dürfen. Die Innenbereiche von Zoo, Tierpark und Botanischem Garten sollen mit Reservierungs- und Testpflicht wieder zugänglich sein, der Betrieb in Hochschulen wieder schrittweise anlaufen.

Ab dem 18. Juni ist unter anderem vorgesehen, wieder touristische Übernachtungen in Hotels zu ermöglichen. Im Einzelhandel soll dann die Testpflicht wegfallen. Endgültig beschlossen werden sollen die Lockerungen jeweils kurz vor den Terminen, beginnend mit dem 1. Juni.

Dies ist im Einzelnen ab 4. Juni geplant:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Draußen dürfen sich wieder zehn Personen aus drei Haushalten plus Kinder bis 14 Jahren treffen. Drinnen bleibt es zunächst bei der ab Mittwoch (19.5.) geltenden Regelung, die Treffen von fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder erlaubt.

VERANSTALTUNGEN im Freien sind mit bis zu 500 Personen möglich; ab 250 Personen gilt generell eine Testpflicht. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, darunter in Theatern, Konzertsälen oder Kinos, sind mit bis zu 100 Personen erlaubt; ab 11 Teilnehmern besteht Testpflicht. Ausnahmen mit mehr Personen sollen bei maschineller Lüftung und nach dem Hygienerahmenkonzept Kultur möglich sein.

FREIZEITANGEBOTE im Freien werden erlaubt. Die Innenbereiche von Zoo, Tierpark und Botanischem Garten dürfen öffnen - alles mit Reservierungs- und Testpflicht.

Bei SPORT im Freien in Gruppen entfallen Obergrenzen, für Erwachsene besteht Testpflicht. Sport in geschlossenen Räumen wird in Gruppen von maximal zehn Personen und mit Testpflicht für Erwachsene erlaubt. Wettkämpfe in kontaktarmen Sportarten sind wieder möglich, im Profisport auch mit Zuschauern.

FITNESS-, SPORT- UND TANZSTUDIOS dürfen mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht öffnen.

HOCHSCHULEN dürfen Bibliotheken öffnen und wieder Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen anbieten, Mensen öffnen.

Der nächste Öffnungsschritt am 18. Juni soll so aussehen:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Nun sind auch drinnen wie bereits seit 4. Juni draußen Treffen mit zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt - plus Kinder.

VERANSTALTUNGEN im Freien sind für bis zu 1000 Personen gestattet; ab 250 Personen besteht Testpflicht. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 200 Personen möglich; ab 11 Personen besteht Testpflicht. Ausnahmen mit mehr Personen sollen möglich sein bei maschineller Lüftung und nach dem Hygienerahmenkonzept Kultur.

Die GASTRONOMIE darf auch ihre Innenräume öffnen, mit Personenbegrenzung, Reservierungs- und Testpflicht.

FREIZEITANGEBOTE draußen sollen ohne Terminbuchung und ohne Test erlaubt sein, drinnen mit Terminbuchung und Testpflicht

HOTELS dürfen wieder touristische Übernachtungen anbieten bei maximal 50 Prozent Belegung und Testpflicht.

Im EINZELHANDEL entfallen Testpflicht und Kontaktnachverfolgung.

HOCHSCHULEN dürfen wieder Prüfungen und größere Lehrveranstaltungen in Präsenz anbieten, mit Testung und Hygienekonzept.

SPORT in Gruppen wird im Freien ohne Test erlaubt. Wettkämpfe im Freien sind generell mit Zuschauern, Testpflicht und Personenobergrenzen möglich. Keine Obergrenzen gelten mehr für Sport in geschlossenen Räumen, jedoch eine Testpflicht für Erwachsene. Wettkämpfe in geschlossenen Räumen im allgemeinen Sportbetrieb sind ohne Zuschauer mit Testpflicht und Personenobergrenzen erlaubt.

PROSTITUTION: Sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr werden wieder gestattet. In Bordellen und der „Prostitutionsvermittlung“ sind Hygienekonzept, Terminbuchung und Testpflicht Voraussetzung.

Bereits ab diesem Mittwoch greift in Berlin die bundesweite Corona- Notbremse nicht mehr. Die strikten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen entfallen, Museen dürfen öffnen und Theater, Konzerthäuser oder Kinos wieder Veranstaltungen im Freien anbieten - mit zunächst maximal 250 Personen. Von Freitag an ist die Außengastronomie wieder erlaubt.