Landeswahlleiter plant die Neuwahl für die ganze Stadt

Berlin wählt und wählt: Wird die komplette Bundestagswahl wiederholt?

Nicht einfach für die Hauptstadt, denn die Wahlorganisation befindet sich nach wie vor im „Reparaturbetrieb“

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Bürger stehen bei der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl im Februar an.
Bürger stehen bei der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl im Februar an.Emmanuele Contini

Warum in einem Rutsch, wenn man es auch zweimal und damit doppelt so teuer machen kann ... Wie am Montag rauskam, bereitet sich Berlin nun auch auf eine komplette Wiederholungswahl zum Bundestag vor. Da stellt sich der normale Bürger doch die bange Frage: Warum hat man diese Wahl nicht mit der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl im Februar kombiniert?

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Angesichts des schwebenden Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht stellt sich Berlin auf eine komplette Wiederholung der Bundestagswahl in allen Wahllokalen ein, nicht nur in einem Teil davon. Das sagte Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Montag in einem auf Youtube veröffentlichten Video. 

„Meine Geschäftsstelle und ich bereiten zusammen mit den Bezirken das Maximal-Szenario vor: eine vollständige Wiederholungswahl zum Deutschen Bundestag“, erläuterte Bröchler. „Die Vorbereitungen sind Teil der Planung für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024, mit denen wir bereits begonnen haben.“

In der Vorwoche hatte Bröchler in Karlsruhe an einer Anhörung des Bundesverfassungsgerichts teilgenommen. Die Unionsfraktion im Bundestag hatte geklagt, weil sie den Beschluss des Parlaments, die Wahl vom 26. September 2021 nur in einem kleineren Teil der Berliner Wahlbezirke zu wiederholen, für nicht weitgehend genug hält. Der Bundestag hatte im November 2022 mit den Stimmen der Ampelkoalition beschlossen, dass wegen Wahlpannen in 327 der 2256 Wahlbezirke und in 104 der 1507 Briefwahlbezirke neu gewählt werden muss.

Wiederholungswahl muss innerhalb von 60 Tagen nach Urteilsverkündung erfolgen

„Nach der Anhörung haben wir weder Anhaltspunkte über den genauen Zeitpunkt der Urteilsverkündung noch ob eine vollständige oder teilweise Wiederholungswahl durchgeführt werden muss“, sagte Bröchler in seinem Youtube-Video dazu. Fest stehe lediglich, dass nach einer Urteilsverkündung die Wahl innerhalb von 60 Tagen erfolgen muss.

„Wir werden 30 Tage weniger haben als bei der Wiederholungswahl im Februar“, so Bröchler mit Blick auf die komplette Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus vor gut fünf Monaten. „Dies bedeutet eine erneute Kraftanstrengung für Landeswahlleitung und Bezirke.“

Berliner Wahlorganisation befindet sich nach wie vor im „Reparaturbetrieb“

Vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts erhofft sich Bröchler, dass wichtige Standards für die Durchführung künftiger Bundestagswahlen gesetzt werden. Berlin sei mit den Reformen der Wahlorganisation auf dem richtigen Weg. Etliche Verbesserungen seien umgesetzt, doch befinde sich die Wahlorganisation nach wie vor im „Reparaturbetrieb“: „Die Realisierung der Strukturreformen durch die Einrichtung eines Landeswahlamtes, die Schaffung ständiger Bezirkswahlämter sowie die Stärkung der Rechte des Landeswahlleiters müssen konsequent fortgesetzt werden“, so Bröchler.

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Die Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus waren am 26. September 2021 in Berlin von vielen Problemen und Mängeln geprägt. Dazu zählten lange Schlangen und Wartezeiten vor Wahllokalen, falsche oder fehlende Stimmzettel. Wahllokale mussten vorübergehend schließen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet.