Kita-Notbetreuung, Pflegeheime, kleiner Grenzverkehr

Berlin und Brandenburg im Corona-Lockdown: Diese Regeln gelten jetzt in der Region

In Berlin und Brandenburg gelten seit Mittwoch verschärfte Corona-Regeln mit nur wenigen Ausnahmen.

Teilen
Nur wenige Menschen steigen am Morgen am Gleis im S-Bahnhof Friedenau in eine S-Bahn ein. 
Nur wenige Menschen steigen am Morgen am Gleis im S-Bahnhof Friedenau in eine S-Bahn ein. Kay Nietfeld/dpa

Aus Sicht des Berliner Senats und der Brandenburger Landesregierung waren die zuletzt geltenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht hart genug. Das soll jetzt anders werden. Ab Mittwoch müssen die Berlinerinnen und Berliner mit einer Reihe neuer Maßnahmen leben. Museen, Konzerthäuser, Clubs und Schwimmbäder sind längst geschlossen. Bis zum 10. Januar machen nun auch viele Geschäfte zu, darunter Bau- und Möbelmärkte genau wie große Kaufhäuser, aber zum Beispiel auch Friseure und Kosmetiksalons. Und auch die Schulen schließen. Es wird wieder ähnlich wie in der Anfangszeit der Pandemie im Frühjahr – nur diesmal über Weihnachten und Silvester.

Jetzt lesen: Einkaufen im Lockdown - Wer bleibt offen, wer muss schließen? >>>

Gesundheitssenatorin Dilek Kalyci (SPD) begrüßte die verschärften Regeln am Dienstag: „Es ist gut, dass der harte Lockdown auch in Berlin morgen kommt.“ Aus ihrer Sicht gibt es dazu keine Alternative. Kalayci macht vor allem die angespannte Situation in den Krankenhäusern Sorgen – und die nach wie vor hohe Zahl an Menschen, die im Zusammenhang mit Covid-19 sterben.

Schulen seien zwar keine Hotspots, betonte Bildungssenatorin Sandra Scheeres am Dienstag. Dennoch sollen die Schüler bis zu den Ferien inklusive Freitag (18. Dezember) sowie in der Woche vom 4. bis 8. Januar angeleitet von ihren Lehrern zu Hause lernen.

Notbetreuung in Berliner Kitas

Für Kinder bis zur sechsten Klasse von Eltern in systemrelevanten Berufen – etwa im Gesundheitswesen bei Polizei oder Feuerwehr – sowie von Alleinerziehenden werde eine Notbetreuung an den Schulen angeboten. Für Kita-Kinder soll die Liste der entsprechenden Berufe nicht gelten. An den Kitas wird Scheeres zufolge daher kein Regelbetrieb stattfinden, geplant sei eine Notversorgung in vergleichsweise geringem Umfang.

Die strengen Regeln für private Treffen – maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten plus Kinder bis 12 Jahren – gelten weiter. Neu sind Ausgangsbeschränkungen, nach denen jeder in Berlin angehalten ist, direkte Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, auf ein Minimum zu verringern. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur aus triftigen Gründen zulässig.

Regelmäßige Corona-Pflichttests in Pflegeheimen

Neue Regeln gelten ab Mittwoch auch für Pflegeheime in Berlin. So müssen die Beschäftigten verpflichtend alle zwei Tage auf das Coronavirus getestet werden, wie Gesundheitssenatorin Kalayci mitteilte. Besucher dürfen nur in die Einrichtungen kommen, wenn sie Maske tragen und ein negatives Testergebnis vorweisen. Für Besuche gilt die „1:1:1“-Regelung: Pro Heimbewohner ein Besucher pro Tag für je eine Stunde. Über Weihnachten – vom 24. bis 28. Dezember – darf jeder Heimbewohner bis zu drei Besucher am Tag empfangen.

Auch in Brandenburg gelten von nun an für dreieinhalb Wochen Ausgangsbeschränkungen. Außerdem gibt es ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit – Glühwein auf der Straße ist also tabu. Schüler und Kita-Kinder sollen zu Hause bleiben und dort betreut werden. In Pflegeheimen und Krankenhäusern gelten Einschränkungen für Besucher.

Auch in Brandenburg bleiben Apotheken, Banken, Postfilialen und Buchhandlungen geöffnet

Bis auf Geschäfte für den täglichen Bedarf werden alle Läden geschlossen. Baumärkte bleiben nur für Handwerker mit Gewerbeschein geöffnet. Weiter einkaufen können die Menschen vor allem in den Supermärkten und Drogerien. Auch Apotheken, Banken und Postfilialen bleiben geöffnet sowie Buchhandlungen.

Wichtig vor dem Weihnachtsfest: Der Verkauf von Weihnachtsbäumen ist weiter möglich. Die Chance auf einen professionalen Haarschnitt etwa vor den Feiertagen ist dagegen dahin: Auch Friseurläden sind ab Mittwoch geschlossen.

Kleiner Grenzverkehr fällt unter Quarantäne

Pflegeheime müssen sich auf neue Besuchsregelungen einstellen. Besucher müssen während ihres Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen – außer sie machen einen Schnelltest. Die Beschäftigten müssen sich regelmäßig auf das Coronavirus testen lassen und FFP2-Schutzmasken tragen. Besuche sind nur von einer Person täglich erlaubt.

Der sogenannte kleine Grenzverkehr für bis zu 24 Stunden nach Polen – zum Beispiel zum Einkaufen – fällt nun unter die zehntägige Quarantäne. Ausnahmen für eine Quarantäne gelten aber noch für Berufspendler, Schüler oder Studenten.