Soldat muss vor Gericht antreten

Berlin: Stabsgefreiter verweigert Corona-Impfbefehl! Die Richterin spricht ein Knallhart-Urteil

Die Covid-19-Impfung ist für Soldatinnen und Soldaten seit dem 24. November 2021 Pflicht.

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Dem Angeklagten Enrico M. (26), einem in Berlin stationierten Bundeswehrsoldaten, wird Gehorsamsverweigerung zur Last gelegt. Er wollte sich trotz Befehls nicht impfen lassen.
Dem Angeklagten Enrico M. (26), einem in Berlin stationierten Bundeswehrsoldaten, wird Gehorsamsverweigerung zur Last gelegt. Er wollte sich trotz Befehls nicht impfen lassen.Pressefoto Wagner

Als er zum Corona-Piks antreten sollte, tischte der Soldat seinen Vorgesetzten Ausreden auf. Dann wollte er sie mit gefälschtem Impf-Pass täuschen.

Antreten nun vor der Richterin. Ganz in Zivil der Angeklagte. Enrico M. (26) unter Tränen: „Arbeitslos seit gestern.“ Entlassen aus dem Dienst als Stabsgefreiter bei einem Wachbataillon. M.: „Dabei wollte ich mindestens zwölf Jahre den Streitkräften dienen.“

Doch sein Schwindel führte zur Kündigung und zum Prozess wegen Gehorsamsverweigerung und Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses.

Er wurde am 9. Dezember 2021 und dann am 18. Januar aufgefordert, sich gegen den Krankheitserreger Sars-CoV-2 impfen zu lassen. Er verweigerte den Befehl, besorgte sich stattdessen Fälschungen – angeblich geimpft mit Biontech im Impfzentrum Flughafen Tegel. Der Schwindel flog schnell auf.

Corona-Impfbefehl nach dem Soldatengesetz zwingend

Die Covid-19-Impfung ist für Soldatinnen und Soldaten seit dem 24. November 2021 Pflicht. Sie wurde auf die Liste der sogenannten duldungspflichtigen Basis-Schutzimpfungen der Bundeswehr aufgenommen. Auf dieser Liste stehen weitere Impfungen – so gegen Masern, Hepatitis, Influenza.

Nach dem Soldatengesetz „hat der Soldat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten“. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

Der Ex-Stabsgefreite nun tränenreich vor der Richterin: „Es gab so einen psychischen Druck.“ Bei ihm aber große Angst vor schlimmen Nebenwirkungen – „keiner konnte mir sagen, dass es mir danach gut geht. Ich sah keinen anderen Ausweg“. Verzweifelt sei er gewesen.

Ausreden in Variante zwei seiner Schilderung: „Ich wollte mich mit Johnson & Johnson impfen lassen, das wurde mir in der Kaserne aber verweigert.“ Die Richterin: „Dann hätten sie sich doch draußen impfen lassen können.“

Mit „krimineller Energie“ gegen den Corona-Impfbefehl

Der Ex-Stabsgefreite tischte weinend eine dritte Variante auf: „Ich war krank, hatte Kopf- und Gliederschmerzen, konnte mich deshalb nicht impfen lassen.“ Was geschah, sei dann eine „Notlösung“ gewesen. Die Richterin kopfschüttelnd: „Machen Sie sich selber was vor oder machen Sie uns was vor? Sie hatten nie vor, sich gegen Corona impfen zu lassen.“ Ein Hauptmann (34): „Es gab Beratungsgespräche.“ M. sei allerdings nicht durch intensives Fragen aufgefallen.

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Die Richterin ist überzeugt: „Ein hoher Grad an Verzweiflung, aber auch ein hoher Grad an krimineller Energie.“ Angst vor etwas Neuem, Ungewöhnlichem sei nachvollziehbar. Doch M. hatte sich als Soldat verpflichtet – „als Soldat muss man gehorchen“. Urteil: Acht Monate Haft auf Bewährung.