Berlin: Pflegebedürftige dürfen ab sofort zwei Wunschpersonen impfen lassen
Damit ihnen das soziale Umfeld nicht wegbricht, dürfen Pflegebedürftige zwei enge Kontaktpersonen bestimmen, die sofortiges Anrecht auf eine Impfung haben

Seit Donnerstag können pflegebedürftige Menschen in Berlin zusätzlich zu ihrer eigenen Impfung zwei enge Kontaktpersonen bestimmen, die ebenfalls prioritär geimpft werden dürfen. Das teilte der Senat am Donnerstag mit. Durch die neue Regelung solle die extrem wichtige Betreuung pflegebedürftiger Menschen durch das soziale Umfeld in Corona-Zeiten abgesichert werden, hieß es aus dem Senat.
Betroffen sind pflegebedürftige Menschen, die das 70. Lebensjahr abgeschlossen haben und in der Häuslichkeit oder in Pflege-WGs leben oder pflegebedürfte Menschen, die an den in der Corona-Impfverordnung beschriebenen chronischen Krankheiten leiden.
Ein prioritärer Impfanspruch bestehe überdies bei pflegebedürftigen Personen, die einen Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1, Pflegesachleistungen (Betreuung durch einen Pflegedienst) ab Pflegegrad 2 oder Pflegegeldleistungen (Pflegegeld) ebenfalls ab PG 2 erhalten.
Da die Pflegekassen laut Senatsgesundheitsverwaltung die Mitwirkung aus Datenschutzgründen verweigert hatten, sind die ambulanten Pflegedienste selbst dazu aufgefordert, bei der Umsetzung zu helfen. Ambulante Pflegedienste verfügen nach den Pflegekassen über die meisten notwendigen personenbezogenen Daten, um die Zielgruppen zu erreichen.
In Berlin dürften allein über die Zielgruppe der ab 70-jährigen pflegebedürftigen Menschen mehr als 160.000 Kontaktpersonen nach dieser Regelung über einen Anspruch auf prioritäre Impfung verfügen. Die Anzahl der chronisch kranken Personen mit Pflegegrad sind nicht bekannt, dürfte die Zahl der Kontaktpersonen aber deutlich erhöhen.