„Bitte Maske tragen – 2G“ gilt auch weiterhin in Berlin.
„Bitte Maske tragen – 2G“ gilt auch weiterhin in Berlin. dpa/Soeren Stache

Testen, Kontaktnachverfolgung, Friseur: In Berlin gelten von Samstag an (5. Februar) einige neue Corona-Regeln. Hintergrund ist die Omikron-Welle, die eine bisher nicht gekannte Zahl von Infektionen mit sich bringt, zugleich aber auch oft mildere Krankheitsverläufe – und alle bisherigen Corona-Maßnahmen „auf den Prüfstand stellt“, wie Vize-Regierungschefin Bettina Jarasch (Grüne) nach der Senatssitzung am Dienstag mitteilte. „Das bedeutet, dass einiges von dem, was bisher gegolten hat, nicht mehr gilt und angepasst werden muss.“ Die Änderungen der Infektionsschutzverordnung im Einzelnen:

PCR-Tests sind nicht mehr generell vorgeschrieben, wenn zum Beispiel ein Schnelltest einen Hinweis auf eine Infektion ergeben hat oder wenn sich Infizierte oder enge Kontaktpersonen aus der Isolation beziehungsweise Quarantäne freitesten wollen. Dafür reichen künftig zertifizierte Antigen-Schnelltests. Die hochwertigeren und genaueren PCR-Tests, die zuletzt zum knappen Gut geworden sind, sollen künftig vorrangig bei Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege zum Einsatz kommen. In diesen Bereichen bleiben sie verpflichtend. Auch jeder andere Bürger kann bei einem positiven Schnelltest weiterhin einen PCR-Test erhalten – muss aber längere Wartezeiten auf das Ergebnis in Kauf nehmen.

Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, in Hotels oder beim Sport entfällt. In dem Zusammenhang verlängert Berlin auch den im März auslaufenden Vertrag mit den Betreibern der Luca-App nicht, wie Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) mitteilte. Die Nutzung der App-Funktionen sei nicht mehr nötig, weil es in vielen Bereichen wegen der Vielzahl von Infektionen keine Kontaktnachverfolgung mehr gebe.

Lesen Sie auch: Corona-R-Wert sinkt unter 1! Ist das schon der Wendepunkt der Omikron-Welle? >>

Die Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises wird von sechs auf drei Monate nach dem positiven Testergebnis verkürzt. Damit besteht berlinweit wieder Einheitlichkeit, nachdem zeitweise unterschiedliche Regeln in den Bereichen galten, die vom Bund (z. B. ÖPNV) beziehungsweise vom Land (z. B. Gastronomie) verantwortet werden. Die neue Regel geht auf eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) zurück, die der Bund zum Ärger mancher Bundesländer sehr kurzfristig umsetzte. Nun zieht Berlin in seiner Landesverordnung nach.

2G zuzüglich Test: Der Besuch im Friseur- oder Kosmetiksalon, aber auch im Restaurant ist künftig nur noch Geimpften oder Genesenen mit aktuellem negativem Corona-Test erlaubt. Allerdings bleiben Geboosterte von dieser „2G zuzüglich Test“-Regel zeitlich unbegrenzt ausgenommen. Für frisch Geimpfte und frisch Genesene gilt das jeweils für drei Monate, wie Gote erläuterte. „2G zuzüglich Test“ greift demnach künftig auch für Großveranstaltungen im Freien – wie bereits jetzt schon für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Neu in der Verordnung ist außerdem eine FFP2-Maskenpflicht für den Hochschulbereich.

Beim Einkaufen ändert sich vorerst nichts. Egal ob Modegeschäft oder Elektronikmarkt, auf die 2G-Regel, die in Teilen des Einzelhandels abseits der Grundversorgung gilt, will der Senat noch nicht verzichten. Es sei der falsche Zeitpunkt, eine solche Debatte zu führen, sagte Jarasch. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg und die Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU fordern, die Regelung abzuschaffen, nach der nur Geimpfte oder Genesene im Facheinzelhandel einkaufen dürfen. Das will auch der Handelsverband Deutschland (HDE). In mehreren Bundesländern gilt die 2G-Regel im Einzelhandel nicht mehr.