Berlin lockert die Maskenpflicht
Aber nicht in Bussen und Bahnen, dafür machen die Kitas am Montag wieder ganz auf

imago/Seeliger
Berlin hebt die Maskenpflicht nicht auf, aber es gibt zumindest Lockerungen, beschloss der Berliner Senat. Auf den Bürgersteigen von 35 Einkaufsstraßen und auf sehr belebten Plätzen, für die das bisher vorgeschrieben war, müssen keine Masken mehr getragen werden – bis auf Stellen, an denen kein Mindestabstand möglich ist. Vom kommenden Montag an öffnen die Kitas vollständig.
Auch im Zoo und im Tierpark fällt im Freien die Maskenpflicht weg. Alkohol kann jetzt auch nachts ausgeschenkt werden. Dagegen gibt es keine Änderung bei der Maskenpflicht für Busse und Bahnen. Dort müssen weiterhin FFP2-Masken getragen werden.
Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) machte nach der Senatssitzung am Dienstag einen erleichterten Eindruck. „Wir erleben derzeit eine deutliche Entlastung in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen.“ Was den Nahverkehr angeht, erklärte er, der werde voller: „Wir kommen aus dem Homeoffice, wir haben mehr Touristen in der Stadt und die Pandemie ist noch nicht vorbei. Die Berliner können mit der Regelung gut umgehen.“
Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 1000 Menschen möglich. Ab 250 soll es eine Testpflicht geben. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sollen mit bis zu 250 Menschen erlaubt sein. Tanzen geht nur im Freien mit bis zu 250 Menschen, wenn alle getestet oder voll geimpft sind.
Bei Veranstaltungen, bei denen mehr als 20 Menschen gleichzeitig anwesend sind, muss ihnen grundsätzlich ein fester Platz zugewiesen werden - egal, ob drinnen oder draußen. Diese Pflicht entfällt, wenn alle Anwesenden negativ getestet sind.
Abschlussfeiern, Familienfeiern, Hochzeiten und Trauerfeiern sollen erlaubt sein, auch im größeren Rahmen mit Hygienekonzept. Es gilt die Regel: drinnen 50 Leute, draußen 100 Leute.
Die Schausteller können aufatmen: Jahrmärkte und Volksfeste werden wieder erlaubt sein, und auch sonst gilt das große Öffnen: Saunen, Hallenbäder, Spielbanken.
Die Hochschulen gehen in den Präsenzbetrieb.
Beim Friseur gilt: negativer Test oder FFP2-Maske. Eine Testpflicht gibt es also nicht mehr, es sei denn, beim Bartstutzen muss die Maske abgenommen werden.
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Diese Beschlüsse gelten bis zum 11. Juli. In zwei Wochen, so kündigte Müller es an, will sich der Senat erneut zusammensetzen und über Corona-Regelungen beraten.