Eine Tafel mit der Aufschrift «Innengastronomie - Nur 2G - geimpft - genesen» steht in einem Lokal.
Eine Tafel mit der Aufschrift «Innengastronomie - Nur 2G - geimpft - genesen» steht in einem Lokal. dpa/Julian Stratenschulte

Der Berliner Senat ändert die Regelungen für Veranstaltungen. Künftig gibt es auch für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind die Möglichkeit, an 2G-Veranstaltungen teilzunehmen. Voraussetzung dafür: Sie müssen nachweisen, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und zudem einen negativen PCR-Test vorlegen. Die Änderungen treten nach letzten Informationen am Sonntag in Kraft.

Die Änderungen im Überblick:

  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können künftig unter 2G-Bedingungen teilhaben, wenn sie über einen ärztlichen Nachweis ihrer Impfunfähigkeit und einen negativen PCR-Test verfügen.
  • Gelten 2G-Bedingungen, muss das Personal künftig nur geimpft oder genesen sein, wenn es mit Kundinnen und Kunden in unmittelbaren Kontakt kommt.
  • Die 2G-Option wird für Hotels, Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen und ähnliche Einrichtungen und ferner für Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie Bibliotheken und Archive eröffnet. ·
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 2000 zeitgleich anwesenden Personen gilt unter 2G-Bedingungen keine Personenobergrenze.
  • Tanzlustbarkeiten und ähnliche Unternehmen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, dürfen nur noch unter 2G-Bedingungen für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
  • Gleiches gilt für Aufgüsse in Saunen, Thermen und ähnlichen Einrichtungen sowie für die Öffnung von Dampfbädern. Die Maskenpflicht an Hochschulen wird an die aktuellen Vorgaben für Veranstaltungen angepasst.

Schon seit einiger Zeit gilt in Berlin, dass Betreiber etwa von Restaurants oder Veranstalter selbst entscheiden können, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) erlauben oder nur noch Geimpften und Genesenen (2G). Im Falle von 2G entfällt die Maskenpflicht.