Emblem der Berliner Polizei auf der Jacke eines Polizeibeamten.
Emblem der Berliner Polizei auf der Jacke eines Polizeibeamten. Foto: imago images/photothek/Florian Gärtner

Die Berliner Polizei stellt sich in der Silvesternacht auf eine Ausnahmesituation ein. Sie hat ihren Beamtinnen und Beamten für diese Nacht untersagt, angesammelte Überstunden abzubauen. Eine Sprecherin sagte der Berliner Zeitung: „Bei der Anweisung handelt es sich um keine Urlaubssperre, sondern es geht dabei um den Dienstausgleich. Das heißt, die angesammelten Stunden dürfen an Silvester und Neujahr nicht genommen werden.“

Alle verfügbaren Einsatzkräfte könnten benötigt werden, um illegale Versammlungen zu unterbinden. „Natürlich kann die Polizei in dieser Riesenstadt nicht überall sein. Aber da, wo sie ist, wird sie das Recht durchsetzen“, sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD) im RBB. Er appellierte an die Berlinerinnen und Berliner, zu Hause zu bleiben und auf Feuerwerk und Böller zu verzichten.

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Der Berliner Senat hatte eine Liste mit 56 Orten veröffentlicht, an denen das Zünden von Böllern verboten ist. Darunter sind die bereits im vergangenen Jahr ausgewiesenen Verbotszonen, die Pallasstraße in Schöneberg, der Alexanderplatz in Mitte und außerdem etwa das Gebiet rund um das Brandenburger Tor. Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021.

Mit der Ausweitung des Verbots will der Senat Menschenansammlungen zum Jahreswechsel möglichst unterbinden. Wird in den sogenannten Pyroverbotszonen trotzdem geböllert, droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.