Lasche Justiz

Berlin kann nicht mal Gerichtsurteil! Bundesgerichtshof watscht Berliner Landgericht ab

Geschäftsführer und Mitarbeiter eines Hanf-Start-ups hatten sich wegen Drogenhandels schuldig gemacht. Doch dann wurden die Männer einfach freigesprochen.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) watschte das Berliner Landgericht ab.
Der Bundesgerichtshof (BGH) watschte das Berliner Landgericht ab.dpa/Uli Deck

Wahlen können wir nicht, saubere Straßen können wir nicht und Gerichtsurteile offenbar auch nicht. Das Berliner Landgericht erhielt jetzt eine Klatsche vom Bundesgerichtshof. Hintergrund ist der Freispruch mehrerer Männer, die mit Cannabis gehandelt hatten.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche für fünf Beteiligte eines CBD-Handels aus Berlin aufgehoben. Das Landgericht Berlin muss nun erneut entscheiden, ob sich Teilhaber, Geschäftsführer und Mitarbeiter des Hanf-Start-ups wegen Drogenhandels schuldig gemacht haben.

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CBD-Produkte auf einer Messe in Paris. Es handelt sich um Cannabisprodukte.
CBD-Produkte auf einer Messe in Paris. Es handelt sich um Cannabisprodukte.AFP/Dunand

Voriges Jahr waren die Männer freigesprochen worden, dieses Urteil hob der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig am Montag wegen fehlerhafter Beweiswürdigungen auf.

Berliner Start-up handelte mit Cannabis

Das Unternehmen verkaufte CBD-Produkte online und in Spätverkaufsläden, sogenannten Spätis. Die Cannabisblüten führte die Firma aus der Schweiz und aus Luxemburg ein. Das Landgericht hatte die CBD-Produkte zwar als Betäubungsmittel eingestuft, konnte aber keine Belege finden, dass die Angeklagten sie vorsätzlich zu Rauschzwecken verkauft hatten. Sie hätten auch nicht erkannt, dass sie zur Berauschung missbraucht werden konnten.

Wie das Berliner Gericht zu dieser erstaunlichen Annahme kam, ist Beobachtern ein Rätsel. Mit demselben Argument könnte man nahezu jeden Drogenhandel als legal einstufen. Offenbar müssen Täter nur ein cooles Start-up gründen, damit sie bei Gericht davonkommen.

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Der BGH stufte das Urteil des Landgerichts Berlin 2022 entsprechend als lückenhaft ein. Die Strafkammer habe sich nicht genug mit der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Angeklagten auseinandergesetzt, heißt es. Zudem fehlten Angaben dazu, welche persönlichen Vorerfahrungen die Männer womöglich mit Rauschmitteln hatten.

Das Landgericht Berlin muss nun erneut prüfen, ob den Männern ein Vorsatz oder eine Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.