Berlin führt Maskenpflicht an Schulen ein
Die Regelung soll nach Ferienende in gut einer Woche für Schüler, Lehrer und andere Beschäftigte in Schulgebäuden gelten.

Berlin wird im Kampf gegen das Coronavirus eine Maskenpflicht an Schulen einführen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Die Regelung soll nach Ferienende in gut einer Woche für Schüler, Lehrer und andere Beschäftigte in Schulgebäuden gelten, wie Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Donnerstag mitteilte. Sie müssen einen Mund-Nasen-Schutz zum Beispiel auf Fluren, in Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen oder der Toilette tragen. In Unterrichtsräumen, auf dem Pausenhof oder im Hort soll diese Verpflichtung nicht gelten.
Mit der Maskenpflicht, die der Senat am kommenden Dienstag noch formal beschließen muss, ist Berlin eine Art Vorreiter unter den Bundesländern. Los geht es am 10. August. Auch anderswo in Deutschland könnte der Mund-Nasen-Schutz nach Ende der Ferien zum Schulalltag gehören, entsprechende Überlegungen gibt es bereits. Offen ist aber vielfach noch, ob und in welchem Umfang das verpflichtend sein soll.
In Baden-Württemberg etwa ist nach den Sommerferien eine Pflicht geplant. In einigen anderen Ländern wie NRW wiederum ist von freiwilligen Maskengeboten die Rede, oder es liegt – wie in Hessen oder Sachsen – im Ermessen der Schulen. Berlins Nachbarland Brandenburg plant aktuell keine Maskenpflicht.
Präsenzunterricht und ohne Mindestabstand
Nach dem Willen des rot-rot-grünen Berliner Senats sollen die Schulen im neuen Schuljahr trotz Corona-Krise wieder weitgehend im Regelbetrieb arbeiten –nalso mit Präsenzunterricht und wegen der großen Schülerzahl in den Räumlichkeiten ohne Mindestabstand. Ausnahmen gelten für Schüler mit Vorerkrankungen.
Die Maskenpflicht ist als Teil von Hygieneplänen nun ein Baustein, um den Schutz vor Ansteckung mit dem Virus zu verbessern. Außerdem ist geplant, Klassenverbände den ganzen Tag im selben Raum zu beschulen, um Begegnungen mit anderen Schülern zu vermeiden. Wichtig ist in dem Zusammenhang auch das regelmäßige Lüften der Räume.
Die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt laut Bildungsverwaltung grundsätzlich für alle Schulformen. Für Förderschulen, an denen behinderte Menschen lernen, wird es aber Ausnahmen geben. Offen ist noch, ob an den Schulen Masken vorgehalten werden für Schüler, die keine oder diese vergessen haben. Dazu seien noch Gespräche geplant, hieß es.