Zahlen des Senats
Berlin: Fast zwei Drittel der Corona-Toten sterben im Pflegeheim
1259 Menschen in stationärer Pflegeeinrichtungen sind an oder mit Covid-19 gestorben. Die Gesamtzahl lag am Dienstag bei 2101 Toten in Berlin.

Fast zwei Drittel der Corona-Toten in Berlin sind in Alten- und Pflegeheimen gestorben. Das geht aus einer Statistik der Gesundheitsverwaltung hervor, die der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vorlag. Demnach starben - Stand Dienstag - 1259 Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen an oder mit Covid-19. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Corona-Opfer (2101) lag damit bei 60 Prozent.
Ältere und gebrechliche Menschen gelten als besondere Risikogruppe in der Pandemie. Das wird auch in anderen Statistiken deutlich. So waren laut Corona-Lagebericht 1850 der bislang 2101 Corona-Toten in Berlin - also 88 Prozent - 70 Jahre oder älter. Nicht alle davon lebten in Seniorenheimen. Allerdings gab es in der Vergangenheit in solchen Heimen immer wieder größere Corona-Ausbrüche.
Deshalb gehören die Menschen dort zu den ersten, die gegen das Coronavirus geimpft werden. Bis Dienstag waren laut Gesundheitsverwaltung 82 Prozent der Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen geimpft, 38 Prozent bereits zum zweiten Mal.
Insgesamt wurden seit Beginn der Impfkampagne am 27. Dezember in Berlin laut Robert Koch-Institut (RKI) rund 103 600 Dosen gespritzt. Etwa 22 400 Menschen erhielten bereits ihren zweiten Pikser. Die Impfquote gibt das RKI mit 2,2 Prozent an.
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Um eine sogenannte Herdenimmunität zu erreichen, geht der Senat davon aus, dass sich 70 bis 74 Prozent der Berliner Bevölkerung zweimal impfen lassen müssen. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichen Antwort der Gesundheitsverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der CDU hervor. Zur Frage, wann diese Impfquote erreicht werden könne, seien noch keine Aussagen möglich, hieß es.
Die derzeit verfügbaren Impfstoffe unterliegen laut Gesundheitsverwaltung einer Altersbeschränkung und werden erst ab vollendetem 16. beziehungsweise 18. Lebensjahr verabreicht. Daraus ergebe sich, dass schon allein deshalb 15,3 beziehungsweise 13,7 Prozent der Berliner Bevölkerung nicht geimpft werden könnten.
In der Antwort auf die parlamentarische Anfrage verweist Gesundheitsstaatssekretär Martin Matz zudem darauf, dass der Senat Sonderrechte für Geimpfte ablehnt. Das betrifft eine Aufhebung von Infektionsschutzmaßnahmen ebenso wie etwa den Zutritt zu den aktuell geschlossenen Theatern, Museen, Kinos oder Gaststätten.
Grund: Nach aktuellem Stand der Wissenschaft sei nicht nachgewiesen, dass Geimpfte das Virus nicht übertragen können. Dasselbe gelte für Menschen, die bereits infiziert waren und genesen sind. Auch hier sei bisher wissenschaftlich nicht abgeklärt, ob diese das Virus weiter übertragen oder sich erneut infizieren können.