Berlin erlaubt muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs – aber DAS ist weiter verboten
Das Neutralitätsgesetz ist in seiner jetzigen Form nicht mehr anwendbar. Wie es damit weitergeht, wird ein neuer Senat entscheiden müssen.

Bisher endete der Streit darüber, ob Berliner Lehrerinnen im Unterricht Kopftuch tragen dürfen, schon mehrmals vor Gericht. Nach einer Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht ändert das Land Berlin jetzt seine Vorschriften: Ab sofort ist das Tragen eines Kopftuchs grundsätzlich erlaubt – nur noch in begründeten Einzelfällen kann es verboten werden.
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Wie rbb24 berichtet, schreibt die Senatsbildungsverwaltung in einem Brief an alle Schulleiter, dass die Verwaltung „von ihrer bisherigen wortgetreuen Anwendung des Neutralitätsgesetzes abrücken“ werde. Das heißt: Kopftücher sind ab jetzt erlaubt. In dem Schreiben heißt es: „Das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke und Symbole“ kann nur untersagt werden, wenn sich „konkret die Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität“ abzeichnet.
Kopftuch im Unterricht: Bundesverfassungsgericht wies Beschwerde ab
Das umstrittene Berliner Neutralitätsgesetz, in dem auch das Kopftuchverbot verankert ist, untersagt Lehrkräften und anderen Pädagogen an öffentlichen Berliner Schulen eigentlich das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.
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Der Brief der Bildungsverwaltung ist eine Reaktion auf eine Gerichtsentscheidung vor wenigen Wochen. Denn schon im Jahr 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, das Berlin muslimischen Lehrerinnen nicht pauschal verbieten darf, ein Kopftuch zu tragen. Dagegen ging das Land Berlin vor, legte eine Beschwerde ein. Doch das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht an, damit ist das BAG-Urteil rechtskräftig.
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Das ist trotz Kopftuch weiterhin verboten
Wie rbb24 schreibt, können Schulen jetzt gegen das Tragen des Kopftuchs oder anderer religiöser Symbole nur noch vorgehen, „wenn missionarischer Eifer oder Beeinflussung der Schülerinnen und Schüler hinzukommen“.
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Klar ist auch, das Neutralitätsgesetz ist in seiner jetzigen Form nicht mehr anwendbar. Wie es damit weitergeht, wird ein neuer Senat entscheiden müssen.