Berlin bremst Autos aus! Keine andere Stadt in Deutschland hat mehr Tempo-30-Zonen
In der Hauptstadt gilt auf 60 Prozent des gesamten Straßennetzes eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde, wie das Leibniz-Institut für Länderkunde mitteilt.

Die Berliner Grünen wollen es immer wieder: Tempo 30 in der ganzen Stadt. Was dabei gerne übersehen wird: Es gibt schon jetzt keine andere Stadt in Deutschland, die so viele Tempo-30-Zonen wie Berlin hat. In der Hauptstadt gilt auf 60 Prozent des gesamten Straßennetzes eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde, wie das Leibniz-Institut für Länderkunde mitteilt.
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Laut der neuen Studie des Leipziger Institutes folgen auf Berlin Reutlingen in Baden-Württemberg mit einem Anteil von 58 Prozent sowie Essen und München mit jeweils 56 Prozent Tempo-30-Anteilen am städtischen Straßennetz.
Berlin: Auf über 3750 Kilometern darf nicht schneller als 30 km/h gefahren werden
Die Forscher werteten Daten für alle 80 Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern aus. Insgesamt müssen Autofahrer demnach am häufigsten in Städten in Süd- und Norddeutschland vom Gas. Eher gering sind die Anteile der Tempo-30-Zonen in der Mitte Deutschlands in einem breiteren Band zwischen Mönchengladbach und Dresden.
Berlin hat insgesamt ein Straßennetz mit einer Gesamtlänge von 6240,8 Kilometern. Vor allem die Nebenstraßen sind in der Hauptstadt großflächig als entschleunigte Zonen mit maximal 30 km/h ausgewiesen: insgesamt 3517,6 Kilometer. Dem gegenüber stehen nur 552,2 Kilometer Nebenstraßen, auf denen schneller gefahren werden kann.
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Anders sieht es bei den Hauptstraßen aus. Dort sind nur 239,8 Kilometer abgebremst, oft in Umweltzonen. Auf 1931,2 Kilometern kann dagegen schneller als 30 km/h gefahren werden.
Im Vergleich zu Berlin sind in Hamburg nur rund 45 Prozent der Straßen auf 30 km/h und langsamer reglementiert. Bei den Hauptstraßen sind überhaupt nur 62,3 Kilometer mit maximal 30 km/h ausgewiesen.
Die erste offizielle Tempo-30-Zone wurde 1983 in Buxtehude eingeweiht
In diesem Jahr wird die Tempo-30-Zone in Deutschland 40 Jahre alt. Offiziell wurde die erste am 14. November 1983 im niedersächsischen Buxtehude eingerichtet.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tempo 30 auf Hauptstraßen regelt die Straßenverkehrsordnung. Möglich ist eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung auf Haupt- oder Vorfahrtstraßen derzeit etwa zum Schutz der Anwohner vor Lärmimmissionen oder mit Blick auf besonders schutzbedürftige Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen.
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Den jeweiligen Umfang des Vorfahrtstraßennetzes sehen die Leibniz-Forscher als einen Grund für die regionalen Unterschiede bei Tempo-30-Zonen. Für einen Zusammenhang zwischen Bevölkerungszahl oder Gewerbesteueraufkommen und der Ausweisung von Tempo-30-Zonen fanden sie keine Belege.